Landesvorstand
Der Landesvorstand besteht aus der Landesleitung, den Ehrenvorsitzenden, den Vertretern der Fachgruppen, den Vertretern der Orts- und Kreisverbände und den Vorsitzenden der Ausschüsse, soweit sie nicht Mitglied der Landesleitung sind, außerdem aus den Beisitzern.
Beisitzer sollen in solcher Zahl gewählt werden, dass mindestens ein Mitglied jeder Laufbahngruppe oder vergleichbaren Entgeltgruppe und ein Vertreter der Ruhestandsbeamten und Rentner im Landesvorstand vertreten sind.