Fachgruppe Techniker im Strafvollzug (TiS)
Die technischen Werkbediensteten der Justizvollzugsanstalten von Baden Württemberg haben sich im Jahr 1991 zu einer Fachgruppe zusammengeschlossen.
Die FacharbeiterInnen, ArbeitserzieherInnen, MeisterInnen und TechnikerInnen nehmen im Rahmen des gesetzlichen Resozialisierungsauftrages (StVollzG §2) bei der Behandlung von straffällig gewordenen Menschen einen Spitzenplatz ein. Als Einstellungsvoraussetzung ist grundsätzlich eine staatlich anerkannte Qualifizierung zum Meister oder Techniker gefordert, also eine zuvor von der freien Wirtschaft in Industrie und Handwerk erworbene berufliche fachspezifische Qualifikation mit Führungskompetenzen.
Darauf aufbauend gibt es weitere Spezialisten, die mit besonderen Aufgaben betraut sind. Diese sind z.B.: Berufsausbilder, Weiterbildungsbeauftragte, Betriebsleiter in Führungsfunktionen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Beauftragte für Qualitätsmanagement, Leiter von Arbeitstherapien sowie besonders befähigte Personen für Prüfungen mit spezieller Sachkunde.
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