Aufgaben der Gewerbeaufsicht

Die Gewerbeaufsicht wird im Verwaltungsaufbau des Landes als Untere Sonderbehörde geführt, deren Aufgabengebiet den Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und den anlagenbezogenen Umweltschutz umfasst.
Die Umweltschutzaufgaben betreffen die Bereiche Luft, Wasser und Abfall, wobei die fachliche Beurteilung stationärer technischer Anlagen und deren Überwachung erfolgt. Im Dampfkesselwesen werden auch Genehmigungen erteilt.
Die Arbeitsschutzaufgaben der Gewerbeaufsicht sind umfassender. Hier wird nicht nur eine fachliche Beurteilung von Arbeitsplätzen und die entsprechende Beratung der Firmen erbracht. Bei Bedarf werden auch die erforderlichen Vollzugsmaßnahmen selbständig getroffen (Erlass von Anordnungen oder Bußgeldern).
Diese Kontroll- und Aufsichtstätigkeit gegenüber den Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist damit jener der Polizeibehörden vergleichbar.

Beispiele für zu kontrollierende Rechtsgebiete sind: Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Strahlenschutz, Umgang mit Gefahrstoffen, Gesund heitsgefahren an Arbeitsplätzen, Fahrpersonalrecht.
Die Verbraucherschutzaufgaben erstrecken sich auf die Uberwachung von in Verkehr gebrachten technischen Artikeln (Gerätesicherheitsgesetz) und chemischen Stoffen (Chemiekaliengesetz). Hierbei ist zu ermitteln, ob Produkte oder Stoffe den jeweiligen Beschaffenheitsanforderungen genügen.
Das dargestellte Aufgabenspektrum erfordert besonders qualifizierte Mitarbeiter aus allen technischen Fachrichtungen (Meister, Techniker, Naturwissenschaftler und Ingenieure) und aus der Verwaltung.

Fachgruppenerklärung zum Arbeitsschutz

Nach oben