29.11.2021

Neufassung des Landesreisekostengesetzes Baden-Württemberg ab 1.1.2022

© William Cho, Pixabay
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Zum 1. Januar 2022 tritt das neue Landesreisekostengesetz (LRKG) in Kraft. Damit hat insbesondere die Ungleichbehandlung von Berufseinsteigern im Beamtenverhältnis bei Dienstreisen und der Ärger um das Kilometergeld ein Ende. In unseren Stellungnahmen haben wir die Punkte vertreten, die nun endlich Eingang in die Reisekostenregelungen gefunden haben.

Nach dreijährigem Hin und Her haben Grüne und CDU sich Ende vergangenen Jahres endlich auf einen gemeinsamen Nenner für die Novelle des Landesreisekostenrechts geeinigt, leider folgt nun erst mit dem Jahreswechsel die überfällige Neuregelung.

Das Finanzministerium bewertet das neue Landesreisekostengesetz rundum als Erfolgsmodell. „Mit diesem Gesetz nehmen wir eine Vorreiterrolle ein und haben ein modernes, einfaches und wettbewerbsfähiges Reisekostenrecht geschaffen“, heißt es in dem beiliegenden Schreiben von Ministerialdirektor Jörg Krauss, dem Amtschef des Finanzministeriums. Zudem unterstreicht er: Von den Änderungen im Rahmen der Novellierung profitierten auch insbesondere die Anwärterinnen und Anwärter. Die für die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst wichtigste und erfreulichste Neuerung sei der Wegfall der Kürzung von Reisekosten und Trennungsgeld. Die Beamtinnen und Beamten auf Widerruf erhielten in Zukunft Reisekostenerstattung und Trennungsgeld in gleicher Höhe wie Beamtinnen und Beamte auf Probe oder Lebenszeit.

Die Initiative zur Änderung des Landesreisekostengesetzes war 2016 vom Finanzministerium ausgegangen. Damals sah man dort die Möglichkeit, durch eine Entbürokratisierung des Reisekostenrechts Spielräume für die Beschäftigten zu schaffen. Eine Novelle des Landesreisekostenrechts scheiterte allerdings in den Folgejahren, weil sich die Koalitionäre insbesondere beim Kilometergeld nicht einigen konnten.

Der BBW hat in den zurückliegenden Jahren weder die Grünen noch die CDU aus der Verantwortung entlassen und immer wieder auf die notwendige Änderung des Reisekostenrechts gedrängt. Im November vergangenen Jahres zeigte dieser Einsatz Wirkung: Die Koalitionäre haben sich Anfang Dezember 2020 auf die zentralen Eckpunkte geeinigt, um die Novellierung des Landesreisekostenrechts noch in der vergangenen Legislaturperiode umzusetzen.

Weitere Details unter LRKG ab 2022 und VwV-LRKG

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