23.11.2022

Corona: "Und ewig grüßt ..."

© Corona W. Burgbacher
© Corona W. Burgbacher

Corona beschäftigt uns weiter. Die rechtlichen Hinweise zum Umgang mit dem Coronavirus für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte des Landes haben das Innenministerium und das Finanzministerium überarbeitet und mit Stand 12. Oktober 2022 bekanntgegeben.

Es gab Änderungen und Neuregelungen, insbesondere wollen wir auf folgende Änderungen bzw. weiterhin geltende Regelungen hinweisen:

 

 

Besonderes Fragerecht des Dienstherrn bzw. Arbeitgebers in bestimmten Einrichtungen

  1. nach § 36 Abs. 1 und 2 IfSG sowie
  2. einrichtungsbezogene Impf- bzw. Nachweispflicht nach § 20a IfSG
  3. Arbeitsschutzmaßnahmen
  4. Bzgl. Bewilligung Erholungsurlaub
  5. Berufliches Tätigkeitsverbot für Beschäftigte in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen im Anschluss an die Absonderung
  6. Bzgl. Kinderbetreuung

Die Änderungen gegenüber der vorigen Fassung sind in den rechtlichen Hinweisen durch kursive Eintragungen kenntlich gemacht.

Aktuelle Hinweise sind auch auf der BBW-Homepage veröffentlicht.

Anlagen:

 

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