07.03.2023

„Interdisziplinäre Zusammenarbeit auf allen Verwaltungsebenen der Lebensmittelüberwachung zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes“

(v. l. n. r.): Anne-Katrin Leukhardt (MLR), Sandra Schill, Elisabeth Burgmaier-Thielert, Dr. Eberhard Schüle (alle LBW), Petra Mock (MLR), © LBW
(v. l. n. r.): Anne-Katrin Leukhardt (MLR), Sandra Schill, Elisabeth Burgmaier-Thielert, Dr. Eberhard Schüle (alle LBW), Petra Mock (MLR), © LBW

Die BTBkomba-Fachgruppe Lebensmittelchemie (LBW) hat sich mit Anne-Katrin Leukhardt, Leiterin der Abteilung für Verbraucherschutz und Ernährung am Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zum gemeinsamen Gespräch getroffen. Erneut hat der LBW den weiterhin bestehenden Stellenbedarf an den CVUAs und die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Bezug auf die Nachwuchsgewinnung vorgebracht. Weiteres Thema war die interdisziplinäre Zusammenarbeit im gesundheitlichen Verbraucherschutz auf allen Verwaltungsebenen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg.

Der LBW hat bei seiner Arbeit im Jahr 2022 in Politik und Verwaltung die Umsetzung der dringend benötigten Stellen und Mittel an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) in den Vordergrund gestellt. Trotz der von den Regierungsfraktionen auf dem LBW-Jubiläum ergangenen Versprechungen wurden die LBW-Forderungen leider nicht erfüllt. Die neuen finanziellen Belastungen des Landes, die sich aus dem Ukraine-Krieg ergaben, waren schließlich ausschlaggebend für die Absage. Aufgrund der fehlenden Stellen an CVUAs und der fehlenden Investitionsmittel im Doppelhaushalt 2023/2024 gibt der LBW im Gespräch zu bedenken, dass die stets wachsende Aufgabenflut nicht mehr vollumfänglich von den Kolleginnen und Kollegen bewältigt werden kann. Im Rahmen der Fürsorgepflicht ist es daher dringend notwendig, die Aufgaben zu priorisieren und sich die nächsten Jahre auf die Kernaufgaben zu konzentrieren. Frau Leukhardt sicherte in diesem Punkt ihre Unterstützung zu. Frau Burgmaier-Thielert betonte, dass der LBW darüber hinaus weiterhin in der Politik um die fehlenden Stellen, die in der bekannten „Glückliste“ fixiert sind, und die fehlenden Investitionsmittel, kämpfen wird.

Ein weiteres großes Anliegen des LBW ist, die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu erhöhen, um auch qualifiziertes Personal zu binden. Verbesserungspotential besteht vor allem bei der Bezahlung bereits bei Einstellung in den öffentlichen Dienst, schnellere Besetzung von Vertretungsstellen (Mutterschutz/Eltern-zeit) sowie die Schaffung von mehr Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb der Laufbahn – beispielsweise geteilte Führungspositionen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das MLR bekräftigte, bereits in Einzelfällen nach Möglichkeiten zu suchen und diese umzusetzen. Poolstellen könnte man beispielsweise bereithalten, sofern der nächste Haushalt einen Stellenzuwachs vorsieht.

Im Gespräches thematisierte der LBW außerdem den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen (Aktenzeichen: 14 K 1545/22) zur Besetzung der Referatsleitung des Referates 35 am Regierungspräsidium Tübingen. Danach ist bei der bestehenden Organisation an den Regierungspräsidien und den rechtlichen Vorgaben des Tiergesundheitsausführungsgesetzes (TierGesAG) momentan die Besetzung der Referats-leiterstelle nur einer Berufsgruppe (Veterinärmedizin) möglich. Der LBW bat das MLR, einen Weg zu eröffnen, um Stellenausschreibungen für die Referatsleitung des Referates 35 an den Regierungspräsidien zukünftig interdisziplinär formulieren zu können. Bei dem aktuellen sich immer mehr zuspitzenden Fachkräftemangel vertritt der LBW die Auffassung, dass Stellen nach Eignung, Leistung und Befähigung besetzt werden sollten. Anne-Katrin Leukhardt hatte Verständnis für die LBW-Forderungen und will das Thema prüfen und weiterverfolgen. Alle sind sich darin einig, dass ein funktionierender gesundheitlicher Verbraucherschutz nur gemeinsam, sprich interdisziplinär, erzielt werden kann.

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit auf allen Verwaltungsebenen der Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg ist dem LBW-Vorstand ein großes Anliegen. Schon seit 2010 fordert der LBW lebensmittelchemischen Sachverstand in den Unteren Verwaltungsbehörden der Landkreise und Städte zu implementieren und damit für Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker die Möglichkeit zu eröffnen, ihre umfassenden Kenntnisse dort einzubringen. Der LBW hält interdisziplinär besetzte Teams auch auf dieser Verwaltungsebene für dringend erforderlich und sieht darin einen deutlichen Mehrwert für den Verbraucherschutz in Baden-Württemberg. In anderen Bundesländer sind diese Teams bereits etabliert und haben sich bewährt. Das MLR betonte in all diesen Punkten weiterhin gemeinsam mit dem Verband an einem Strang ziehen zu wollen und nennt als nächsten Schritt den Austausch mit den UVBs. Die zustimmende Haltung des MLR begrüßt der LBW sehr.

Der LBW-Vorstand bedankte sich bei Frau Leukhardt und Frau Mock für das konstruktive Gespräch, die vertrauensvolle Zusammenarbeit und den Willen gemeinsam an einem Strang zu ziehen.

Nach oben
Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

Hinweis: Am Freitag, den 19.04.2024, ist die Geschäftsstelle wegen einer Veranstaltung geschlossen!

Nach oben
Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

Nach oben
Nach oben
Nach oben
Entgelt- und Besoldungstabellen

Entgelt- und Besoldungstabellen

Nach oben