Erste Landesvorstandsitzung der Fachgruppe TiS im Jahr 2012
In der ersten Sitzung des Jahres 2012 befasste sich der Fachgruppenvorstand „Techniker im Strafvollzug“(TiS) in der Gewerkschaft BTBkomba mit aktuellen Themen des öffentlichen Dienstes und über die vorgesehenen Sparmassnahmen der Landesregierung. Das Hauptaugenmerk richtet sich dabei derzeit auf den geforderten Laufbahnwechsel vom mittleren in den gehobenen technischen Dienst. In der Vorstandschaft wurden hierfür relevante Forderungen herausgearbeitet. Beispielsweise waren u.a. die Bildungsvoraussetzungen für den gehobenen Dienst nach § 15 LBG ein wichtiges Thema. Auf Grund der vorhandenen Meister/Techniker-Qualifikation sind nach Auffassung des Vorstandes die geforderten Voraussetzungen erfüllt. Unterstrichen wird das auch durch die aktuelle Veröffentlichung des Deutschen Qualifikationsrahmens. Hier finden sich die betroffenen Beschäftigten mit ihrer Eignung in Niveaustufe 6. Die Aussage „nicht gleichartig aber gleichwertig“ bekommt hierbei ein ganz anderes Gewicht!
Weiter wurde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 zur „Besoldung der Professoren“ diskutiert. Die Frage war, wie und ob es den betroffenen Beschäftigten auf dem Weg in den gehoben technischen Dienst helfen kann. „Da sind wir nun auf die folgende Erklärung des Bundesverfassungsgerichts gestoßen, welche aus unserer Sicht nicht unerheblich auf uns anwendbar wäre“, so Fachgruppenvorsitzender Ralph Klein. Der genaue Text lautet:
„Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Im Rahmen dieser Verpflichtung hat der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtenverhältnisses für überdurchschnittlich qualifizierte Kräfte, das Ansehen des Amtes in den Augen der Gesellschaft, die vom Amtsinhaber geforderte Ausbildung und seine Beanspruchung zu berücksichtigen. Diesen Kriterien muss der Gesetzgeber sowohl bei strukturellen Neuausrichtungen im Besoldungsrecht als auch bei der kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldungshöhe über die Jahre hinweg im Wege einer Gesamtschau der hierbei relevanten Kriterien und anhand einer Gegenüberstellung mit jeweils in Betracht kommenden Vergleichsgruppen Rechnung tragen“.
Der Landesvorstand der Fachgruppe TiS beschloß auch zu diesen Forderungen eine Eingabe für den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg auszuarbeiten und einzureichen.
Anstehende Gespräche mit dem Justizminister Rainer Stickelberger MdL, dem Bundestags-abgeordneten Stefan Kaufmann (CDU), dem Strafvollzugsbeauftragten der Grünen im Landtag Jürgen Filius MdL, dem Strafvollzugsbeauftragten der CDU im Landtag Karl Zimmermann MdL und dem Strafvollzugsbeauftragten der SPD im Landtag Ernst Kopp MdL wurden diskutiert und sollen benutzt werden, diese Forderungen zu behandeln. Weitere Beratungsthemen wurden in eine Themenliste nach Prioritäten für den betroffenen Dienst festgelegt. Die Inhalte selbst weichen zwar von einander je Gesprächspartner ab, haben jedoch einen gemeinsamen Nenner:
Laufbahnwechsel vom mittleren in den gehobenen technischen Dienst!
Weiterer Beratungsgegenstand war die geplante engere Zusammenarbeit mit dem BSBD und der DJG. Diese fand die Zustimmung des Fachgruppen-Landesvorstandes. Künftig werden die gemeinsamen Ziele transparenter nach außen vertreten. Schließlich befinden sich alle Organisationen unter dem Dach des BBW. Gemeinsam erhalten die Forderungen auch stärkeres Gewicht.
Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.
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