02.07.2021

Ende der Homeoffice-Pflicht

@ Pixabay
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Bisherige Fassung der Corona-Arbeitsschutzvereinbarung ist am 01.07.2021 ausgelaufen. Die Inzidenzzahlen sind gesunken und die bisherigen restriktiven Regelungen werden gelockert. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde überarbeitet.

 

Ab dem 01.07.2021 ist die Homeoffice-Pflicht für die Arbeitgeber entfallen. Die Verpflichtung zu Testangeboten sowie die AHA+L-Regel bleiben jedoch weiterbestehen.

Die Arbeitgeber können ihren Beschäftigten aber weiterhin freiwillig das Arbeiten im Home-Office anbieten. Ob aus Infektionsschutzgründen oder aus betrieblichen Gründen ist unerheblich.

Die Arbeitgeber sind nach der Corona-Arbeitsschutzverordnung verpflichtet, allen in Präsenz arbeitenden Beschäftigten wie bisher zwei wöchentliche Tests anbieten. Ausgenommen sind Fälle, in denen der Schutz der Beschäftigten auf andere Weise gewährleistet werden kann. Beschäftigte, die von COVID-19 genesen sind oder einen vollständigen Impfschutz besitzen, können jedoch vom Testangebot ausgenommen werden.

Trotz sinkender Zahlen sind die Arbeitgeber auch künftig verpflichtet Schutzmaßnahmen umzusetzen:

  • einen Mund-Nasen-Schutz bei nicht vermeidbaren Kontakten zu tragen,
  • die Personenzahl in geschlossenen Arbeits- und Pausenräumen zu begrenzen,
  • feste, möglichst kleine Arbeitsgruppen zu bilden,
  • betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und umzusetzen.

Die geänderte Corona-Arbeitsschutzverordnung tritt am 01.07.2021 in Kraft und wird bis einschließlich 10. September 2021 verlängert.

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