19.01.2018 / Volker Heim

Die Gratifikationskrise hinter sich gelassen – Auch im Jahr 2017 haben wieder Kollegen die Notbremse gezogen!

Landtag Baden-Württemberg

Für die bei den Justizvollzugsanstalten von Baden Württemberg im mittleren technischen Werkdienst Beschäftigten, beginnt das Jahr 2018 wie das alte Jahr aufgehört hat: “Die Aussichten auf eine bildungs- und leistungsgerechte Anerkennung stehen weiterhin unter einem schlechten Stern! Im Jahr 2017 haben weitere Meister/Techniker die Notbremse gezogen und dem Justizvollzug den Rücken gekehrt.“

Die Techniker im Strafvollzug weisen seit Jahren gebetsmühlenartig auf die Gründe der enormen Unzufriedenheit hin – bisher leider vergeblich. Das Humankapital „Werkdienst“ ist auf Jahre irreparabel beschädigt.

Zu lange schon werden die  MeisterInnen und TechnikerInnen nicht bildungs- und leistungsgerecht behandelt - im Gegenteil. Der Frust ist spürbar. Bleibt zu hoffen, dass die angespannte Situation zu keiner Katastrophe führt.

Weitere Werkbedienstete stellen Überlegungen für berufliche Veränderung an. Während andere ihre Einstellungen und Prioritäten überdenken, gibt es KollegenInnen die künftig ein schärferes Augenmerk auf den beamtenrechtlichen Fürsorgeaspekt legen werden. Und dann gibt es noch die Gruppe von Werkbediensteten, die nun eine Entscheidung herbeiführen will.

Das überwältigende Abstimmungsergebnis beim Fachgruppentag vom 9. November 2017, über den Antrag zur juristischen Überprüfung einzelner Vorgänge und Sachverhalte im Justizvollzug, ist ein starkes Signal und Mandat zugleich, aber auch eine große Herausforderung. Die Vorbereitungen für das erste Rechtsberatungsgespräch am 22. Februar 2018 sind in vollem Gange.

Im Kern geht es um die bildungstechnische Herabstufung beruflicher Aufstiegsfortbildungen auf das Niveau rein schulischer Bildungsabschlüsse, um einseitige Schlechterstellungen, Benachteiligungen, Erschwernissen und den vergleichsweisen hohen Belastungen durch teils nicht kompatible und realitätsferne Ziele im System Landesbetrieb VAW und damit verbundenen möglichen beamtenrechtlichen Fürsorgepflichtverletzungen, die wir aus bestimmten Vorgängen und Sachverhalten herleiten, sowie aus dokumentierten Aussagen in offiziellen Dokumenten interpretieren.

Hervorheben möchten wir insbesondere, dass die Werkbediensteten das vom Bundesverfassungsgericht attestierte Hauptresozialisierungsmittel „Arbeit“ in den letzten Jahren unter schwierigsten Bedingungen und ohne Negativschlagzeilen, gut bis sehr gut umgesetzt haben.

KollegenInnen die sich mit dem Gedanken einer beruflichen Veränderung tragen, möchten wir darauf hinweisen, diesen Schritt gut überlegt zu vollziehen. Insbesondere bei einem Arbeitsplatzwechsel der mit dem Ausscheiden aus dem Landesbeamtendienst verbunden ist, gilt es einiges zu beachten, um möglichen negativen Folgen und sozialen Risiken für sich selbst und seiner Familie entgegenzutreten. Alternativ kann es im Rahmen der Belastungsreduzierung auch interessant sein, sich im Landesbeamtenrecht über die verschiedenen  Möglichkeiten von Freistellungen und/oder Bewilligungen von Urlaub mit längerer Dauer ohne Dienstbezüge oder einer Teilzeitbeschäftigung kundig zu machen.

Die Zeit für die Damen und Herren in der Landespolitik, aber auch die der Führung im Ministerium der Justiz und für Europa, endlich den Mut aufzubringen und neben dem  Irrweg der falschen Bewertungen und Einstufungen von Aufstiegsfortbildungen und Zusatzqualifikationen auch die nicht vollzugskompatiblen Vorgaben des Landesbetrieb VAW auf einen Prüfstein zu stellen, ist überreif.

Wir wünschen  allen Kolleginnen und Kollegen für das Jahr 2018 viel Kraft, Ausdauer und Gesundheit, insbesondere aber die berufliche Anerkennung und Wertschätzung die jeder verdient.  Den KollegenInnen die im Jahr 2017 gekündigt haben, wünschen wir auf ihrem weiteren Weg und in jeglicher Hinsicht nur das Beste.

Bedanken möchten wir uns bei der Landesleitung und den Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle von BTBkomba für die erfahrene Unterstützung, sowie bei den Gesprächspartnern aus der Politik  und des Ministeriums der Justiz und für Europa.

Die Vorstandschaft der Techniker im Strafvollzug

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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

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Geschäftsstelle

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Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
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