Die Corona-Arbeitsschutzverordnung kommt wieder
Ab dem 1.10.2022 gilt die im Mai aufgehobene Corona-Arbeitsschutzverordnung wieder. Ihr Arbeitgeber kann nun wieder auf der Grundlage der Verordnung Hygieneregelungen am Arbeitsplatz anordnen. Der dbb hat aus diesem Grund eine Mitteilung herausgegeben. Mit enthalten ist auch ein Absatz zur Energieeinsparung.
Druckversion:
www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2022/220923_coronaregelungen_update.pdf
Webseite:
www.dbb.de/corona-informationen-beamtinnen-und-beamte.html
Weitere Informationen:
www.dbb.de/artikel/update-corona-regelungen-und-massnahmen-zur-energieeinsparung.html
Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.
Wegen einer Veranstaltung ist die Geschäftstelle am Freitag, den 28. November geschlossen.
Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an
Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
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Web: www.btbkomba.de

