29.10.2021

Der LBW zu Gast im Innenministerium – erforderliche Stellenzuwächse und attraktive Arbeitsbedingungen für einen funktionierenden Verbraucherschutz

© IM BW
(v. l. n. r.): Kerstin Wahl, Bernfried Glück (LBW); Staatsekretär Julian Würtenberger (IM); Elisabeth Burgmaier-Thielert, Dr. Eberhard Schüle (LBW); Andreas Mathäs (IM); © IM BW

Die BTBkomba-Fachgruppe Lebensmittelchemie (LBW) traf sich mit Julian Würtenberger, Staatssekretär des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg (IM) und sprach über die vielfältigen Aufgaben der Lebensmittelchemiker im öffentlichen Dienst, über notwendige Stellenzuwächse und über Nachwuchsförderung für einen funktionierenden Verbraucherschutz.

Am 04. Oktober 2021 empfing Staatssekretär Julian Würtenberger den Vorstand der Fachgruppe Lebensmittelchemiker/innen (LBW) zu einem Gespräch im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg (IM) in Stuttgart. Der LBW hatte sich für dieses wichtige Treffen das Ziel gesetzt, den Landesverband der Lebensmittelchemiker/innen im öffentlichen Dienst Baden-Württemberg (LBW) und die Aufgaben, aber auch die Anliegen der Lebensmittelchemiker/innen im Verbraucherschutz vorzustellen. Von Seiten des IM war weiterhin Andreas Mathäs, Leiter des Personalreferats, anwesend. Der LBW war durch die beiden Vorsitzenden Elisabeth Burgmaier-Thielert und Dr. Eberhard Schüle, sowie die stellvertretenden Vorsitzenden Bernfried Glück und Kerstin Wahl vertreten.

Staatssekretär Julian Würtenberger begrüßte die Anwesenden sehr herzlich und verfolgte die Ausführungen des LBW über die vielfältigen und wichtigen Aufgaben der Lebensmittelchemiker/innen in der Landesverwaltung mit großem Interesse. Lebensmittelchemiker/innen decken mit ihrer umfangreichen Ausbildung alle Bereiche von Lebensmitteln über kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände, Trinkwasser bis zu den Tabakerzeugnissen ab und sind sowohl chemisch-analytisch, als auch rechtlich in all diesen Bereichen sehr versiert. Hierbei betonte der LBW eindringlich, dass lebensmittelchemischer Sachverstand auf allen Verwaltungsebenen, also auch in den unteren Verwaltungsbehörden der Stadt- und Landkreise erforderlich sei. In diesem Zusammenhang wurde die Wichtigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit, sowie die Überlappung der Fähigkeiten von Lebensmittelchemiker/innen und Veterinären/innen ausführlich diskutiert. Staatssekretär Julian Würtenberger unterstützt die Forderung des LBW nach interdisziplinären Ausschreibungen von Abteilungs- und Referatsleiterstellen in der Abteilung 3 (Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen) der Regierungspräsidien. Hier solle es seiner Meinung nach nur um Fähigkeiten und Führungsqualitäten und nicht um den Berufsstand gehen.

Nach diesen Ausführungen zeigte der LBW die in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUAs) vorhandenen personellen und finanziellen Defizite auf, die in der sogenannten „Glück-Liste“ abgebildet sind. Trotz erfolgter Stellenzuwächse besteht in den Untersuchungsämtern dringender Bedarf an weiteren 20 Stellen. Für die Untersuchungsämter sind im Haushalt 2022 keine Stellenzuwächse vorgesehen; dies ist für den LBW kein gutes Signal in Bezug auf den Stellenwert des Verbraucherschutzes in der Landesregierung. Staatssekretär Julian Würtenberger bat in diesem Zusammenhang um Verständnis für die angespannte Situation aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie. So konnte nur ein Bruchteil der Wünsche nach Stellenaufwüchsen im Haushalt 2022 Berücksichtigung finden. Dies sei keine Missachtung der hervorragenden Leistungen der Untersuchungsämter, sondern leider eine Zwangsläufigkeit. Er äußerte großes Interesse, sich vor Ort einen Eindruck von den vielfältigen und interessanten Aufgaben eines CVUAs zu machen.

Im weiteren Gesprächsverlauf betonte der LBW die Wichtigkeit der Nachwuchsgewinnung für die CVUAs. Diese können vor allem durch bessere Aufstiegsmöglichkeiten und gute, flexible Arbeitsbedingungen attraktiver werden. Für die Verbesserung der Bezahlung von Lebensmittelchemiker/innen im praktischen Jahr sowie der Neubewertung von Führungsfunktionen in den CVUAs sah Staatssekretär Julian Würtenberger die Zuständigkeiten bei anderen Ministerien (Ministerium für Finanzen, Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz). Er könne hier zwar flankieren, aber nicht aktiv unterstützen. Eine Einstellung von Lebensmittelchemikern/innen in der Entgeltgruppe E14, wie dies bei Veterinären/innen, Pharmazeuten/innen und Ärzten/innen der Fall ist, ist durch die strenge Bindung an Tarifverträge seiner Meinung nach nicht möglich, solange dies im Tarifvertrag nicht abgebildet ist.

Sehr aufgeschlossen zeigte sich Staatsekretär Julian Würtenberger bzgl. der Möglichkeit der Einstellung von Beschäftigten der Bundeswehr in der Landesverwaltung und sicherte zu, die Thematik hausintern weiterzuverfolgen. Auch die Förderung flexibler Arbeitszeitmodelle und die Teilbarkeit von Führungsstellen wird von ihm befürwortet. Dies würde auch Führungskräften die Arbeit in Teilzeit und damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Um dies in der Praxis umzusetzen, sind jedoch zusätzliche (Pool-)Stellen für die CVUAs in der Besoldungsstufe A15 erforderlich. Er sicherte dem LBW zu, sich diesbezüglich mit dem zuständigen Ministerium (MLR) auszutauschen.

Die Vertreter/innen des LBW bedankten sich bei Staatssekretär Julian Würtenberger für das sehr offene und konstruktive Gespräch sehr herzlich und tauschten sich im Nachgang mit Andreas Mathäs, Leiter des Personalreferats im IM, über weitere wichtige Themen aus.

Hierbei sprach der Vorstand des LBW die Schwierigkeiten an, welche durch die Anwendung des momentanen Beurteilungswesens für die sehr kleine und bereits mehrfach vorselektierte Berufsgruppe der Lebensmittelchemiker/innen entstehen. Aus der vorgeschriebenen Quotierung (nur 40 % Leistungsträger möglich) resultieren Ungerechtigkeiten und Demotivation der Mitarbeiter/innen. Andreas Mathäs erklärte, dass das Beurteilungswesen auf die Bedürfnisse der Personalbewirtschaftung z. B. nach Rechtssicherheit bei Besetzungs- und Beförderungsverfahren fokussiert sei und kein „Wertschätzungsinstrument“ für das Personal darstelle. Er nehme zwar die Auswirkungen auf die beurteilten Personen ernst, könne aber wenig Hoffnung auf eine Änderung des Systems machen, welches nach mehrheitlicher Meinung in der Praxis bei Auswahlverfahren gut anwendbar sei. Auch der vorgegebene Beurteilungszeitraum von drei Jahren stelle für die Rechtsprechung die absolute Obergrenze dar.

In Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen der zentralen IT-Behörde des Landes (BIT BW) und den CVUAs betonte der LBW nachdrücklich, dass die Untersuchungsämter dauerhaft auf zeitnahen Service angewiesen sind, um ihre Funktions- und Reaktionsfähigkeit aufrechtzuerhalten. Aufgrund der vielen Spezialanwendungen wird der erforderliche Betreuungsaufwand von Seiten der BIT BW für die CVUAs weiterhin hoch bleiben. Die Ausführungen wurden von Andreas Mathäs verständnisvoll aufgenommen. Er führte strukturelle Defizite der BIT BW als mögliche Ursache für Probleme in der Vergangenheit an und versicherte, dass sich die BIT BW insbesondere bzgl. besonderer Anforderungen noch weiter verbessern müsse.

Die anwesenden LBW-Vorstandsmitglieder sprachen auch Andreas Mathäs ihren großen Dank für das ausführliche und sehr wertschätzende Gespräch aus.

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