08.05.2023

Neuer Fachgruppenvorstand der Techniker im Strafvollzug

Die klare Botschaft der Fachgruppe Techniker im Strafvollzug: "Auch der neue Vorstand wird die Interessen seiner Mitglieder mit Nachdruck vertreten!"

Die Techniker im Strafvollzug (TiS) haben am 20. April 2023 bei der Mitgliederversammlung in Rottenburg a.N. einen neuen Fachgruppenvorstand gewählt. Der Vorstand hat dabei nicht nur einen Generationenwechsel vollzogen, sondern ist durch die Neubesetzung verwaister Vorstandsposten auch gewachsen. Das erfreuliche Ergebnis der Wahlen zum neuen Vorstand zeigt wichtig eine eigenständige und unabhängige Interessenvertretung für alle Werkbediensteten im Strafvollzug ist.

Der Fachgruppenvorsitzende Michael Gunkel, eröffnete mit einem Grußwort an die Anwesenden den Fachgruppentag. Anschließend übergab er das Wort an den Landesvorsitzenden der BTBkomba, Wilhelm Burgbacher.

Burgbacher bedankte sich für die Einladung und berichtete über Aktuelles und die Leistungen der Gewerkschaft BTBkomba und deren Dachorganisation, dem Beamtenbund Baden- Württemberg (BBW) für die Mitglieder. Darunter über das 4-Säulenmodell, von dem auch der mittlere technische Werkdienst profitiert hat, vom absehbaren Fachkräftemangel und dessen Auswirkungen, von den vielen Herausforderungen vor denen der öffentliche Dienst in Baden-Württemberg steht. Dabei verwies er auch auf die Wichtigkeit der Arbeit des Seniorenverbandes, eine starke Stimme der Pensionäre in der Politik und dessen Leistungen.

Nach Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit, erstattete Gunkel den Tätigkeitsbericht der vergangenen 51/2 Jahre. Der Vorstand der Fachgruppe folgte ab November 2017 bis Ende 2019 neben gewerkschaftlichen Terminen auch mehreren Einladungen von Landtagsabgeordneten, politischen Arbeitsgruppen und –kreisen. Darunter die AG Moderner Strafvollzug (Bündnis90/die Grünen, CDU), Arbeitskreis 1 Recht und Verfassung (CDU), Neujahrsempfang und Themenabende der CDU-Fraktion, Gespräche mit den Landtagsabgeordneten Tobias Wald, Thomas Blenke, Karl Zimmermann und Arnulf Freiherr von Eyb, um nur einige zu nennen.

Zu Beginn des Jahres 2020 hat „Corona“ auch unsere gewerkschaftliche Tätigkeit stark eingeschränkt. Erst im Oktober 2022 haben wir wieder einen ersten Termin mit der Justizministerin Marion Gentges (MdL/CDU) im Justizministerium von Baden-Württemberg in Präsenz durchführen können.

Der Schatzmeister Volker Heim wurde nach seinem Bericht und dem Bericht der Kassenprüfer Michael Rupprecht und Jan Kaltenmark, entlastet. Nachdem Wilhelm Burgbacher die Entlastung und Wahlleitung übernommen hatte, wurde auch der Vorstand einstimmig entlastet. Die anschließende Wahl der neuen Vorstände verlief reibungslos und einstimmig! Neuer Vorsitzender ist Jan Kaltenmark (JVA Rottenburg), sein Stellvertreter ist Marc Birkle (JVA Freiburg), Schatzmeister ist Frank Ehing (JVA Rottenburg), Schriftführer ist Peter Steil (JVA Rottenburg) und Beisitzer ist Michael Merkt (JVA Freiburg). Michael Rupprecht wurde als Kassenprüfer wieder bestätigt, Frank Hauser übernimmt diese Aufgabe für den ausgeschiedenen Kollegen Jan Kaltenmark, der wie bereits oben erwähnt zum ersten Vorstand gewählt wurde.

Wahlleiter Burgbacher dankte den ausscheidenden Vorständen für ihr Geleistetes, wünscht den neuen Vorständen für ihr künftiges Amt ein glückliches Händchen und dankt ihnen für ihre Bereitschaft, sich gewerkschaftlich einzubringen, was heutzutage nicht mehr selbstverständlich sei und sicherte die Unterstützung der Landesleitung zu. Dem Dank schlossen sich die ausscheidenden Vorstandsmitglieder an und sicherten, dort wo möglich, ihre Unterstützung für die Fachgruppenarbeit zu.

Nachdem der neue erste Vorsitzende Kaltenmark die Leitung übernommen hatte, waren noch wichtige, teils eingereichte Themenpunkte auf der Tagesordnung.

Die Frage, warum nicht ein einziger Bediensteter der technischen Werkdienstlaufbahn der Expertenkommission für psychisch auffällige Gefangene angehörte, die der damalige Justizminister Stickelberger im Dezember 2014 einberufen hatte, ist heute noch sehr präsent und wirkt auf vielfältige Weise bis heute, insbesondere durch unkorrekt wiedergegebene Sachverhalte, negativ nach, so der ausscheidende Kassier Heim.

Nicht nachvollziehbar ist auch, dass der Bedienstete mit Aufstiegsfortbildung die Zulage nach LBesGBW §57 (1) Nr.14 nur hälftig erhält, dagegen der Bedienstete ohne Aufstiegsfortbildung die volle Zulage, trotz identischer psychischer Belastungen. Durch die gestiegenen psychischen Belastungen und den wachsenden aggressiven Druck von Inhaftierten, haben körperliche Kraftanstrengungen und Belastungen bei Bediensteten aller Laufbahnen zugenommen und zählen inzwischen zum Alltag. Die daraus resultierenden Stressfaktoren sind kräfte– und gesundheitszehrend. Die Resilienz eines jeden Bediensteten beeinflusst damit maßgeblich den täglichen Dienstbetrieb. Dieses Thema wird weiterverfolgt.

Thematisiert wurde auch die Verwaltungsrechtssache gegen das Land Baden- Württemberg mit Urteil vom 18.10.2022 in Bezug auf §21 Abs. 1 Erschwerniszulagenverordnung (EZulVOBW). Es ist wegweisend in seinen Auswirkungen auf den Werkdienst in Baden-Württemberg.

Der neue Vorsitzende Kaltenmark bedankte sich abschließend bei allen anwesenden Kollegen und der Kollegin dafür, dass sie den Weg zum Fachgruppentag nach Rottenburg a. N. gefunden haben und schloss die Veranstaltung.

Die Vorstandschaft der Techniker im Strafvollzug

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