16.05.2017 / BTB Gewerkschaft Technik und Naturwissenschaft im öffentlichen Dienst V.i.S.d.P.

BTB BUND warnt vor Privatisierung der Bundesfernstraßen

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Eine Privatisierung der Bundesfernstraßen wird zu Mehrausgaben und mehr Risiken für den Staat führen. Am 19. Mai 2017 sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gefordert Mehrausgaben für den Staat und damit für den Steuerzahler zu verhindern.

Der Autobahnskandal beim ÖPP Projekt A 7 Salzgitter in Niedersachsen, der inzwischen dem Steuerzahler mehr als 400 Millionen Euro zusätzlich gekostet hat, darf nicht durch eine Grundgesetzänderung zukünftig der legale Regelfall werden, so der BTB Bundesvorsitzende Jan Seidel. BTB Experten der Straßenbauverwaltungen fordern seit mehr als einem Jahrzehnt eine angemessene Personalausstattung der Länder und eine Weiterentwicklung der Auftragsverwaltung. Dies war auch ein Ergebnis der Bodewig-II-Kommission.

Der Fachkräftemangel und die Abschaffung der Vorratsplanung in einigen Ländern ist nach wie vor das Hauptproblem beim Investitionsstau. Die Gründe des Investitionsstaus müssen beseitigt werden, statt das Eigentum „Straße“ unter Wert preiszugeben. Mit einer angemessenen Ausstattung an Fachkräften in den Straßenbauverwaltungen und einer verbesserten Investitionssteuerung können die Verkehrswege wieder den heutigen Ansprüchen gerecht erneuert und volkswirtschaftliche Schäden sowie umweltschädliche Staus vermieden werden.

Die am 19. Mai im Bundestag zur Abstimmung gestellte Änderung des Artikels 90 des Grundgesetztes muss die Risiken der Privatisierung ausschließen.

Die Fachkräfte in den Straßenbauverwaltungen müssen Zusagen zur Sicherung ihrer Arbeitsplätze und Arbeitsstandorte erhalten. Der BTB fordert einen anständigen Umgang mit den Beschäftigten und ihren Interessen.

Ansonsten werden noch weitere Fachkräfte der Straßenbauverwaltungen dem öffentlichen Dienst den Rücken kehren und neue Fachkräfte werden es sich zweimal überlegen einen Arbeitsplatz im öffentlichen Straßenbau anzutreten, stellt der BTB „Gewerkschaft für Technik und Naturwissenschaft im öffentlichen Dienst“ fest.

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