01.04.2012

TARIFEINIGUNG FÜR BUND UND KOMMUNEN:

(dbb) Die Einigung im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen ist vom dbb-Verhandlungsführer Frank Stöhr als „Sieg der Vernunft und Gewinn für den öffentlichen Dienst“ bezeichnet worden. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich in der dritten Verhandlungsrunde in der Nacht vom 30. zum 31. März 2012 in Potsdam auf tabellenwirksame Einkommenssteigerungen
bei einer Laufzeit von 24 Monaten von insgesamt 6,4 Prozent geeinigt.

„Mit diesem Tarifabschluss ist ein echter Interessenausgleich gelungen, der den berechtigten Forderungen der Kolleginnen und Kollegen ebenso Rechnung trägt wie der schwierigen Finanzlage vor allem der Kommunen“, so Stöhr. „Die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst
von Bund und Kommunen halten damit Anschluss an die allgemeine Lohnentwicklung.
Alles andere wäre nicht nur ungerecht und unsozial gewesen, sondern mit Blick auf die Zukunft des öffentlichen Dienstes auch vollkommen unvertretbar. Schließlich sorgt der öffentliche Dienst tagtäglich für ein starkes Land, in dem Gesundheit, Bildung und Sicherheit keine Luxusgüter
sind. Dafür sind faire Löhne nur angemessen“, sagte Stöhr nach den Verhandlungen.

Zudem berücksichtige die Tarifeinigung auch die demographische Herausforderung. Stöhr: „Angesichts von mehr als 700.000 Beschäftigten, die in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, sind die deutlich verbesserten Einkommens- und Übernahmeregelungen für die Auszubildenden ein wichtiger Katalysator für die Nachwuchsgewinnung.“

Der Tarifabschluss im Einzelnen unter download

Gehälter steigen in drei Stufen
Die Gehälter sollen nach der nun getroffenen Vereinbarung rückwirkend zum 1. März um 3,5 Prozent steigen und dann in zwei weiteren Stufen zum 1. Januar und 1. August 2013 um jeweils 1,4 Prozent. Durch die Steigerung zu Beginn ergibt sich eine Art Zinseszins-Effekt, weshalb die Gewerkschaften auch von einer Lohnerhöhung um 6,4 Prozent sprechen.
Auszubildende können sich über ein Lohnplus von 50 Euro rückwirkend zum 1. März und eine weitere Erhöhung um 40 Euro zum 1. August 2013 freuen. Wer nach einer Ausbildung die Prüfung besteht, soll nach einer Bewährungszeit im ersten Jahr unbefristet übernommen werden. Außerdem bezahlen die Arbeitgeber künftig die Fahrtkosten zu auswärtigen Berufsschulen oberhalb eines Eigenanteils.


Neue Urlaubsregelung
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach unterschiedliche Urlaubsregelungen für die Beschäftigten unzulässig sind und allen 30 Tage zustehen, führte auf Drängen der Arbeitgeber zu einer Neuregelung. Von 2013 an erhalten alle Beschäftigten 29 Tage Urlaub, über 55-Jährige bekommen einen Tag mehr. Wer nach der bisherigen Regelung schon jetzt Anspruch auf 30 Tage hat, behält diesen Anspruch.
Sonderregelung für Flughäfen
Beschäftigte an Flughäfen mit mehr als fünf Millionen Passagieren 2012 bekommen eine Sonderzahlung von 600 Euro, an kleineren Airports gibt es 200 Euro.

Einigung nach drei Warnstreikwellen
Den Verhandlungen in der dritten Verhandlungsrunde sind bundesweite Warnstreiks vorausgegangen. Daran waren wichtige Zentren auch in Baden-Württemberg beteiligt. Warnstreiks und Protestaktionen fanden in Mannheim, Heidelberg, Böblingen, Freiburg und am Flughafen Stuttgart. Daran haben sich in großem Umfang auch Mitglieder der Gewerkschaft BTBkomba beteiligt.
Die Lohnerhöhung entspricht damit ungefähr der ursprünglichen Gewerkschaftsforderung nach 6,5 Prozent.

(dbb) Die Einigung im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen ist vom dbb-Verhandlungsführer Frank Stöhr als „Sieg der Vernunft und Gewinn für den öffentlichen Dienst“ bezeichnet worden. Gewerkschaften und Arbeitgeber hatten sich in der dritten Verhandlungsrunde in der Nacht vom 30. zum 31. März 2012 in Potsdam auf tabellenwirksame Einkommenssteigerungen
bei einer Laufzeit von 24 Monaten von insgesamt 6,4 Prozent geeinigt.

„Mit diesem Tarifabschluss ist ein echter Interessenausgleich gelungen, der den berechtigten Forderungen der Kolleginnen und Kollegen ebenso Rechnung trägt wie der schwierigen Finanzlage vor allem der Kommunen“, so Stöhr. „Die rund zwei Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst
von Bund und Kommunen halten damit Anschluss an die allgemeine Lohnentwicklung.
Alles andere wäre nicht nur ungerecht und unsozial gewesen, sondern mit Blick auf die Zukunft des öffentlichen Dienstes auch vollkommen unvertretbar. Schließlich sorgt der öffentliche Dienst tagtäglich für ein starkes Land, in dem Gesundheit, Bildung und Sicherheit keine Luxusgüter sind. Dafür sind faire Löhne nur angemessen“, sagte Stöhr nach den Verhandlungen.

Zudem berücksichtige die Tarifeinigung auch die demographische Herausforderung. Stöhr: „Angesichts von mehr als 700.000 Beschäftigten, die in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, sind die deutlich verbesserten Einkommens- und Übernahmeregelungen für die Auszubildenden ein wichtiger Katalysator für die achwuchsgewinnung.“

Der Tarifabschluss im Einzelnen unter download


Gehälter steigen in drei Stufen
Die Gehälter sollen nach der nun getroffenen Vereinbarung rückwirkend zum 1. März um 3,5 Prozent steigen und dann in zwei weiteren Stufen zum 1. Januar und 1. August 2013 um jeweils 1,4 Prozent. Durch die Steigerung zu Beginn ergibt sich eine Art Zinseszins-Effekt, weshalb die Gewerkschaften auch von einer Lohnerhöhung um 6,4 Prozent sprechen.
Auszubildende können sich über ein Lohnplus von 50 Euro rückwirkend zum 1. März und eine weitere Erhöhung um 40 Euro zum 1. August 2013 freuen. Wer nach einer Ausbildung die Prüfung besteht, soll nach einer Bewährungszeit im ersten Jahr unbefristet übernommen werden. Außerdem bezahlen die Arbeitgeber künftig die Fahrtkosten zu auswärtigen Berufsschulen oberhalb eines Eigenanteils.

Neue Urlaubsregelung
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach unterschiedliche Urlaubsregelungen für die Beschäftigten unzulässig sind und allen 30 Tage zustehen, führte auf Drängen der Arbeitgeber zu einer Neuregelung. Von 2013 an erhalten alle Beschäftigten 29 Tage Urlaub, über 55-Jährige bekommen einen Tag mehr. Wer nach der bisherigen Regelung schon jetzt Anspruch auf 30 Tage hat, behält diesen Anspruch.

Sonderregelung für Flughäfen
Beschäftigte an Flughäfen mit mehr als fünf Millionen Passagieren 2012 bekommen eine Sonderzahlung von 600 Euro, an kleineren Airports gibt es 200 Euro.

Einigung nach drei Warnstreikwellen

Den Verhandlungen in der dritten Verhandlungsrunde sind bundesweite Warnstreiks vorausgegangen. Daran waren wichtige Zentren auch in Baden-Württemberg beteiligt. Warnstreiks und Portestaktionen fanden in Mannheim, Heidelberg, Böblingen, Freiburg und am Flughafen Stuttgart statt. Daran haben sich in großem Umfang auch Mitglieder der Gewerkschaft BTBkomba beteiligt.
Die Lohnerhöhung entspricht damit ungefähr der ursprünglichen Gewerkschaftsforderung nach 6,5 Prozent.

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Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

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Geschäftsstelle

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Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

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