10.08.2011

Keine neue Entgeltordnung bei Bund und Kommunen

-Sitzung der Steuerungsgruppe am 2. August 2011-

Am 2. August 2011 tagte im Bundesinnenministerium die Steuerungsgruppe über eine Entgeltordnung für Bund und Kommunen zum TVöD. In der Prozessvereinbarung zu den Tarifverhandlungen über eine Entgeltordnung zum TVöD vom 27. Februar 2010 wurde die Steuerungsgruppe auf Spitzenebene gebildet. Sie hat unter anderem den Auftrag, die Arbeitsschritte der Verhandlungen zu einer Entgeltordnung zu koordinieren und den erreichten Verhandlungsstand zu bewerten.

Der Steuerungsgruppe gehören zu gleichen Teilen Vertreterinnen und Vertreter von dbb tarifunion, ver.di, dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) an. In den bisherigen Verhandlungen war deutlich geworden, dass ein Einvernehmen über die vorläufige Zuordnung nicht erzielt werden konnte. Daher wurde die Steuerungsgruppe angerufen.

Mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat die dbb tarifunion bereits im März ein Ergebnis zur Entgeltordnung erzielt. Nun sind sich die Gewerkschaften und der Bund darüber einig, dass das Verhandlungsergebnis mit der TdL eine gute Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit dem Bund ist.  
Der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion und der Bundesinnenminister einigten sich daher darauf, dass die Verhandlungen zu einer Entgeltordnung auf der Grundlage des Abschlusses mit der TdL zeitnah fortgesetzt werden. Bis zu Beginn der kommenden Einkommensrunde sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein.

Keine Fortschritte mit Kommunen

Die Vertreter der VKA wollten sich diesem fortschrittlichen Ergebnis nicht anschließen. Sie lehnten Verhandlungen auf Grundlage des TdL-Ergebnisses strikt ab und verwiesen unter anderem auf die andere Beschäftigtenstruktur bei den Kommunen und die daraus resultierenden „monetären Auswirkungen“ eines Abschlusses auf der TdL-Grundlage. Nach Ansicht der VKA sollen etliche hundert Fallkonstellationen gesondert verhandelt werden.
In den vergangenen Verhandlungen wurde eine neue Zielsetzung dieser Verfahrensweise deutlich: Danach sollen nach VKA-Ansicht auch „Korrekturen zu hoher Eingruppierungen“ zugelassen werden. In den Verhandlungen zuletzt nicht weiter verfolgte Forderungen wurden im Gespräch der Steuerungsgruppe erneut aufgestellt. Dies gilt beispielsweise für nicht näher definierte „Personalentwicklungsmaßnahmen“, die zu einem Außerkraftsetzen der Tarifautomatik führen sollen. Weiterhin verfolgt die VKA das Ziel einer spartenorientierten Eingruppierung.
Diese zusätzlichen Forderungen der VKA wurden seitens der Gewerkschaften abgelehnt.

Anders als mit dem Bund wurde mit der VKA somit nicht vereinbart, dass die Verhandlungen zeitnah fortgesetzt werden.
Als Nachteilsausgleich für das Nichtvorhandensein einer Entgeltordnung einigten sich dbb tarifunion, VKA und der Bund, wie im Jahr 2010, auf eine Pauschalausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro für das Jahr 2011. Ausgezahlt werden soll dieser Betrag bis Ende Oktober 2011.

Vorbehaltlich der Vertragsredaktion gilt dies für ab 1. Oktober 2005 neu eingestellte Beschäftigte der EG 2 bis EG 8 und auf Antrag für übergeleitete „Wechsler“, denen nach dem 30. September 2005 Tätigkeiten übertragen wurden, die zu einem neuen Eingruppierungsvorgang geführt haben.
Von der Zahlung ausgenommen sind Beschäftigte, die unter die KR-Anwendungstabelle fallen, die ehemalige Statusgruppe der Arbeiter, Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst und im Nahverkehr.
Siehe auch unter  http://www.komba.de

Der stellvertretende Landesvorsitzende der komba gewerkschaft baden-württemberg, Klaus Schork, zeigte sich über das Ergebnis enttäuscht. Im Gegensatz zu den tariflichen Vereinbarungen über die Aushandlung einer neuen Entgeltordnung steht die „Blockadebildung“ der VKA, die zu Lasten der Beschäftigten und der Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen am Arbeitsmarkt führt. „Nachdem es bereits für die Länder eine neue Entgeltordnung gibt und sich beim Bund eine Einigung abzeichnet, werden die Tarifverträge im öffentlichen Dienst  immer heterogener. Jede Ebene strebt eigene Lösungen an. Vom Ziel einer gemeinsamen Entgeltordnung im TVöD sind wir bedauerlicherweise meilenweit entfernt, “ so Schork weiter.

Nach oben
Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

Hinweis: Am Freitag, den 19.04.2024, ist die Geschäftsstelle wegen einer Veranstaltung geschlossen!

Nach oben
Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

Nach oben
Nach oben
Nach oben
Entgelt- und Besoldungstabellen

Entgelt- und Besoldungstabellen

Nach oben