01.08.2022

Gefahren durch UV-Strahlung

© Ziaur Chowdhury auf Pixabay
© Ziaur Chowdhury auf Pixabay

Die Gefahren durch die intensive Sonnenstrahlung werden oft unterschätzt.

Die nicht sichtbare UV-Strahlung ist neben Licht und Wärme ein Bestandteil der Sonnenstrahlung, verantwortlich für die Bräunung der Haut und für die Vitamin D-Bildung. Neben positiven Eigenschaften sind die negativen Folgen oft eine mögliche Ursache für Haut- und Augenerkrankungen. Ein Sonnenbrand heilt meistens noch gut, mit jedem Sonnenbrand erhöht sich aber das Risiko an Hautkrebs zu erkranken, der tödlich enden kann. Sonnenschutz ist Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz.

Mit dem Arbeitsschutzgesetz (§ 4, § 5, § 11, § 12), der Arbeitsstättenverordnung (§ 3a, Anhang 5.1) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 (bisher: BGV A1, § 23) werden Arbeitgeber verpflichtet ihre Beschäftigten vor solarer UV-Strahlung zu schützen.

Der UV-Index sollte bei einer Gefährdungsbeurteilung (§3 ArbSchG) beachtet werden und zur Risikobewertung der Strahlung beitragen. Der UV-Index (UVI) beschreibt die sonnenbrandwirksame solare UV-Strahlung und sollte bei längerdauernder Beschäftigung im Freien bekannt sein. Je größer der UVI ist, desto größer ist die UV-Belastung der Haut und damit das Sonnenbrandrisiko. Ab einem UV-Index 3 sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Unnötige Sonnenstrahlung auf Haut und Augen vermeiden,

  • Möglichst im Schatten arbeiten,
  • Kleidung (UV-Durchlässigkeit beachten) tragen, die vor der Sonne schützt (Nicht mit freiem Oberkörper arbeiten!),
  • Während der besonders intensiven Sonnenstrahlung zwischen 11 Uhr und 15 Uhr (Sommerzeit in Deutschland) auf Schutz achten.

Mit einem Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (min. LSF 30) lassen sich Hautschädigungen deutlich vermindern und ein wirksamer Schutz erzielen. Dabei ist zu beachten, dass

  • sich das Sonnenschutzmittel leicht anwenden lässt,
  • alle freien Hautflächen bedeckt werden,
  • möglichst wasserfestes Sonnenschutzmittel verwendet wird und
  • das Mittel ausreichend dick aufgetragen wird.

Zu geringe Auftragsmengen vermindern den Schutz bis auf ein Drittel.

Durch die auf das Auge einwirkende UV-A-Strahlung kann nach langjähriger Einwirkung ein Katarakt (Grauer Star) entstehen. Dabei handelt es sich um eine Trübung der Augenlinse. Im Gegensatz zum meisten menschlichen Gewebe kann sich die Linse nicht regenerieren. In Deutschland werden jährlich etwa 600.000 Staroperationen durchgeführt, die zum Teil auf eine zu hohe UV-A-Lebensdosis zurückzuführen sind.

Bei starker Sonneneinstrahlung sollte im Freien deshalb eine Sonnenbrille getragen werden. Geeignete Brillen tragen das CE-Kennzeichen und gehören in die Filterkategorie 2 oder 3. Wenn die Brillengläser entsprechend groß sind und das Auge fast vollständig abdecken, ist eine nahezu 100%iger Schutz vor UV-Strahlung gegeben.

Bei Arbeitsstellen im Freien sind - neben den in Kapitel 1 für Arbeitsstätten in Gebäuden genannten Hinweisen - im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weitere Einflussfaktoren wie UV-Strahlung, erhöhte Hitzebelastung durch direkte Sonneneinstrahlung, erhöhte Konzentrationen von Luftschadstoffen (Sommersmog, Ozon etc.) zu beachten.

Der Schutz vor diesen gesundheitsschädlichen Einflüssen sollte höchste Priorität haben, um eine Gefährdung der Beschäftigten zu vermeiden. Ob mit großer Hitze oder hohem Ozon-Anteil zu rechnen ist, darüber informieren z.B. der Deutsche Wetterdienst (DWD), wetter.com und andere Apps.

Zum Schutz vor UV-Strahlung beachten Sie bitte den UV-Index. Zahlreiche Apps bieten hier Informationsmöglichkeiten, u.a. auch der Deutsche Wetterdienst mit amtlichen Daten. Die BAUA bietet hierzu auch eine UVI-Karte mit Maßnahmenvorschlägen.

Arbeitsschutzgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/index.html

Arbeitsstättenverordnung:

http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/

DGUV Vorschrift 1:

https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_1/index.jsp

UV-Belastung bei Arbeit im Freien (Broschüre, Fachgespräch):

https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Arbeitsschutz-Klimawandel.html

Ratgeber des Umweltbundesamtes (Broschüre):

https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/ratgeber-klimawandel-gesundheit

Sonnenbrillen (Faltblatt):

https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis-kompakt/F9.html

Memocard UV-Index:

https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Praxis/Sonderformate/UV-Index.html

Übersicht über Schadstoffdaten (Webseite):

https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten

Informationen des Bundesamts für Strahlenschutz zu UV-Gefährdung (Webseite):

https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/uv_node.html

Abschließend eine Liste mit möglichen Vorschlägen:

Technische Schutzmaßnahmen können z. B. sein:

  • Überdachungen für ständige Arbeitsplätze im Freien, wie z. B. Kassenarbeitsplätze auf Parkplätzen
  • UV-absorbierende Abdeckungen
  • Verwendung von Sonnenschirmen oder Sonnensegeln z. B. für Kindertagesstätten
  • Verwendung von UV-absorbierenden Fenstern bei Fahrzeugen, wie z. B. Bahnen, Bussen, Gabelstaplern, Traktoren, Baggern, Kranen, Flugzeugen
  • Unterstellmöglichkeiten z. B. für Pausenzeiten

Organisatorische Schutzmaßnahmen können z. B. sein:

  • Unterweisung der Beschäftigten über mögliche Gefahren durch die Sonnenstrahlung und über Schutzmaßnahmen
  • Expositionsdauer gegenüber Sonnenstrahlung nach Möglichkeit beschränken z. B. durch einen früheren Arbeitsbeginn
  • körperlich anstrengende Arbeiten in die weniger sonnenintensiven, und damit auch kühleren Morgenstunden verlegen
  • weniger dringliche Arbeiten in eine kühlere Witterungsperiode verschieben
  • bei hohem UV-Index (> 6), und damit auch großer Hitze auf Überstunden verzichten
  • in den Mittagsstunden den Aufenthalt in der Sonne minimieren

Geeignete persönliche Schutzmaßnahmen sind z. B.:

  • Das Tragen von geeigneter körperbedeckender Kleidung und Kopfbedeckung. Die Textilien sollten über einen ausreichenden UV-Schutz verfügen.
  • Die Benutzung von Sonnenschutzcremes mit einem geeigneten Lichtschutzfaktor. Dabei sollte auf eine sachgerechte Anwendung geachtet werden (gleichmäßiger und ausreichend dicker Auftrag von 2 mg/cm²; eine zu geringe Auftragungsmenge führt zu einer deutlichen Reduzierung des Lichtschutzfaktors auf bis zu einem Drittel).
  • Das Tragen einer Sonnenschutzbrille. Anforderungen an die Sonnenschutzfilter für den gewerblichen Bereich sind in der DIN EN 172 festgelegt.

Quelle: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Physikalische-Faktoren-und-Arbeitsumgebung/Optische-Strahlung/Sonnenstrahlung.html

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