Bund überträgt die Tarifergebnisse auf die Beamten
Die Ergebnisse des Tarifabschlusses werden zeit- und wirkungsgleich auf den Bundesbeamtenbereich übertragen. Der entsprechende Gesetzentwurf liegt vor. Danach werden die Ergebnisse 1 zu 1 auf den Beamtenbereich übertragen, Versorgungsempfänger erhalten sowohl die Einmalzahlungen als auch Erhöhung der Tabellenbeträge um den Sockelbetrag von 200 € zzgl. der Steigerung um 5,3% anteilig nach den jeweiligen Sätzen der Versorgungsbezüge.
Im Bereich der Bundespolizei wird die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wieder eingeführt. Für die Beamtinnen und Beamte des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie für beamtete Gebietsärztinnen und Gebietsärzte der Bundeswehr erfolgt eine Verlängerung der Stellenzulage um weitere 4 Jahre bis zum 31. Dezember 2027.
Die Bundesinnenministerin hat Wort gehalten und die Ergebnisse zeit- und wirkungsgleich übertragen.
Ein Vorbild für unsere Landesregierung.
Am Fr., den 22. September 2023, ist die Geschäftsstelle - wegen des Kongresses - geschlossen.
Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.
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