29.10.2015

Werkdienst im Strafvollzug von der Expertenkommission für psychisch auffällige Gefangene aufs Abstellgleis manövriert!

Foto © btbkomba

18 Monate sind seit dem letzten Gedankenaustausch zwischen Vertretern des Justizministeriums und einer Delegation der Gewerkschaft BTBkomba/Fachgruppe Techniker im Strafvollzug (TiS) vergangen. Seither, insbesondere seit Vorlage des Abschlussberichtes der Expertenkommission vom 14. September 2015, hat sich die Situation und Stimmung bei vielen technischen Werkbediensteten drastisch verschlechtert! Die Forderung nach einer eigenen Sonderlaufbahn stößt bei den Ministeriumsvertretern auf schroffe Ablehnung.

Die Bekanntmachung des Abschlussberichts der Expertenkommission hatte landesweit bei vielen Werkbediensteten Unmut und Empörung ausgelöst. Einzelne Passagen des Expertenberichtes sind von der Wahrheit weit entfernt, verdreht, benachteiligend oder verfälschen die Wirklichkeit. Die Folge, Werkbedienstete die ihre schwierige und belastende Arbeit mit Gefangenen in den verschiedenen Betrieben und Therapien unter großem persönlichen Einsatz und Engagement erledigen und deswegen “nicht negativ“ in Erscheinung getreten sind, werden nun genau aus diesem Grund zu Verlierern gemacht.
Nur dort wo etwas im „Argen“ lag, wurde analysiert und in großem Maße nachjustiert, stellten die TiS-Vertreter fest. Wo war in der Expertenkommission die Expertenstimme für den technischen Werkdienst? Warum wurde die Gewerkschaft BTBkomba mit der Fachgruppe TiS nicht beteiligt ? Die Politik des „Gehörtwerdens“ hat bei den lebenserfahrenen Meistern und Technikern versagt.  Absicht? JA meint der TiS-Fachgruppenvorstand !
In einem ersten Schritt richteten deshalb Werkbedienstete einzelner Anstalten einen persönlichen Hilferuf und Appell in Form einer Unterschriftenliste an Justizminister Rainer Stickelberger MdL. Der Vertreter des Justizministeriums deutete an, dass er von der Unterschriftenaktion wisse, er aber in der Expertenkommission nicht mitgewirkt habe. Von einem Brief im Januar 2015 an den Justizminister wie vorgetragen, wisse er nichts. Der Brief beinhaltete die Frage, warum kein Bediensteter aus dem Werkdienst als Mitglied in die Expertenkommission berufen wurde.

Im Gesprächverlauf wurde deutlich, daß sich das Justizministerium in einigen Bereichen für den Werkdienst beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft stark, aber allerdings bisher mit nur mäßigem Erfolg, eingesetzt hat. Dies betrifft neben der Erhöhung der Meisterzulage auch die Erhöhung des Anwärter-Sonderzuschlags. Änderungen bei „zulagefähigen Stellen“ zu Gunsten der Werkbediensteten seien dabei auch Bestandteil der Überlegungen. Eine Art Sonderlaufbahn für den Werkdienst unterstützt das Ministerium aus Gründen einer ausgewogenen Binnenkultur auch weiterhin nicht.
Dieses Argument ließen die Vorstandsmitglieder jedoch nicht gelten, zeigt doch gerade die Praxis das Gegenteil und verweist auf den Vorgang der Stellenhebungen von A9+Z nach A10 für Leiter größerer Krankenabteilungen. Zur Wahrheit gehört aber auch, das den Meistern und Technikern, den einzigen Bediensteten der mittleren Laufbahn mit den stärksten Argumenten an Aufstiegsfortbildungen, seit über 30 Jahren genau dieser Aufstieg verwehrt wird und nun in Rekordzeit, aufgrund eines außerordentliches Vorfalles in der JVA Bruchsal,  bei Bediensteten einer anderen Laufbahngruppe mit Einstellungsvoraussetzungen ohne geforderte Aufstiegsfortbildungen, umgesetzt wird!
Die hohe Verantwortung der Werkbediensteten bei der Gefangenenbeschäftigung, Ausbildung oder Therapie im versicherungsrechtlichen Sinne, scheint bei der Bewertung keine Rolle zu spielen, obwohl der Unterweisungspflicht im Rahmen der Gefangenenbeschäftigung mit Blick auf die psychische, physische und bildungstechnische Eignung eine rechtlich bedeutende Rolle zuteil wird. Die Anleitung, Aufsicht und Betreuung ist Maßstab und kennzeichnend für die täglich vom Werkbediensteten zu tragende hohe Verantwortung und Belastung in den Betrieben und Therapien. Offensichtlich aber arbeiten die technischen Werkbediensteten in einem “Schattenbereich“!
Ein Besoldungsvergleich zeigt, was in der vollzuglichen Praxis tatsächlich  vorkommt. Es gibt Sport- und Freizeitbeamte, eine wichtige Aufgabe im Vollzug, die gerechtfertigterweise nach A9+Z besoldet werden. Demgegenüber befindet sich der Meister, der nach dem Berufsbildungsgesetz Gefangene ausbildet und eine ungleich anspruchsvollere Verantwortung trägt,  in A9!  Diese Unregelmäßigkeiten und Unterschiede verursachen im Werkdienst erhebliche Enttäuschungen und Unruhen.

Adolf Thoma, Pressebeauftragter der Gewerkschaft BTBkomba, sprach auch die Thematik der Sonderaltersgrenze an. Aktuell wird die Sonderaltersgrenze der Berufsfeuerwehren wieder korrigiert und auf 60 Jahre zurückgeführt. Die Vertreter des Justizministeriums würden eine diesbezügliche Forderung  für den Werkdienst nur im Einklang mit dem gesamten Justizvollzugsdienst unterstützen, reagierte Oliver Weik.

Gesprächsteilnehmer von Seiten des Justizministerium Baden Württemberg waren der Personalreferent Oliver Weik und die für den Werkdienst zuständige Regierungsamtsfrau Anja Weber. Seitens der Gewerkschaft BTBkomba haben der Landesvorsitzende Dr. Ing. Wolf Zitzmann, der Pressebeauftragte Adolf Thoma und die Vorstandsmitglieder der Fachgruppe der Techniker im Strafvollzug Ralf Lampe und Volker Heim teilgenommen.
Zitzmann bedauerte außerordentlich, dass der Justizminister gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse und Vorgänge im Werkdienst keine Zeit und kein Gehör für die Meister und Techniker des Werkdienstes gefunden habe.

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