12.12.2014

Neue Mess- und Eichverordnung: Eichämter sorgen weiter für unabhängige Prüfung

(dbb) „Das ist heute ein wichtiger Tag für das Gesetzliche Messwesen in Deutschland." , so der dbb. Mit der Zustimmung des Bundesrates  zur  neuen Mess- und Eichverordnung am 28. November 2014 beginnt eine neue Ära.
 
Das Eichgesetz und die nun beschlossene Verordnung treten zum 1.Januar 2015 in Kraft und bringen einige Veränderungen für Verbraucher sowie Messgeräteverwender- und -hersteller.

Insbesondere beim erstmaligen Inverkehrbringen von Messgeräten überträgt der Gesetzgeber den Herstellern mehr Verantwortung. Die innerstaatliche Bauartzulassung von national geregelten Messgeräten und die innerstaatliche Ersteichung durch die Eichämter werden ab 2015 durch eine Konformitätsbewertung ersetzt.

Die Nacheichung von verwendeten Messgeräten in periodischen Abständen bleibt im bisherigen Umfang den Eichbehörden der Länder und den staatlich anerkannten Prüfstellen vorbehalten. Für den Erhalt der regelmäßigen Nacheichung durch eine unabhängige neutrale Behörde hatte sich auch der BTE und BTBkomba stets eingesetzt. „Gleichzeitig kommen nun neue wichtige Aufgaben auf unsere Techniker und Ingenieure zu.

Die Eichämter und staatlich anerkannte Prüfstellen sind für eine Vielzahl von Messgeräten zuständig - von A wie Abgasmessgeräte in Kfz-Werkstätten, Elektrizitäts- und Gaszähler, Taxameter und Waagen bis Z wie Zapfsäulen.

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