03.08.2012

Fachgruppe „Techniker im Strafvollzug (TiS)“ in der Gewerkschaft BTBkomba im Gespräch mit Justizminister Rainer Stickelberger MdL

(VH) Am 02. Juli 2012, wurde eine Delegation der Gewerkschaft BTBkomba, bestehend aus dem Landesvorsitzenden Bernfried Glück, seinem Stellvertreter Rudi Thurn, Adolf Thoma und den Vertretern der Fachgruppe „Techniker im Strafvollzug (TiS), Siegfried Kayser, Michael Gunkel und Volker Heim, freundlich von Justizminister Rainer Stickelberger MdL, seiner persönlichen Referentin Edda Greiner und dem Personalreferenten Oliver  Weik empfangen.
Nach kurzer Begrüßung durch den Justizminister und einer kleinen Vorstellungsrunde der Gewerkschaft BTBkomba und den anwesenden Interessenvertretern, kam man rasch auf die festgelegten Themenpunkte zu sprechen, die dem Werkdienst am Herzen lagen.
Beim ersten Gesprächspunkt „Nachwuchsgewinnung und Attraktivität“ im technischen Dienst, wurden verschiedene Gegebenheiten aus der Praxis angesprochen, wie die unserer Meinung nach viel zu niedrige Ausbildungsvergütung die ein fertig ausgebildeter, geprüfter und staatlich anerkannter Meister bzw. Techniker im Zuge der 18-monatigen Laufbahnausbildung im Werkdienst erhält. Vereinzelt gäbe es in Justizvollzugsanstalten zwar Probleme bei der Suche nach bestimmten Meisterabschlüssen, weswegen aktuell aber noch kein dringender Handlungsbedarf gesehen werde, so Weik.
Der zweite Gesprächspunkt „Beförderungsmöglichkeiten“ und der von uns gewünschte Wechsel vom „mittleren in den gehobenen technischen Dienst“, waren und sind ein Kernstück unserer gewerkschaftlichen Arbeit.
Hier wurden verschiedene theoretische und praktische Gegebenheiten sowie Sachverhalte erörtert. Wir zeigten Parallelen zu ähnlich gelagerten Beamtengruppen auf, insbesondere zu den technischen Berufsschullehrern.
Als eine der beiden Hauptargumentationsgrundlagen, diente der brandheiße und aktuelle Deutsche Qualifikationsrahmen, kurz DQR genannt. Der DQR stellt eine Systematik zur Klassifizierung von schulischen und beruflichen Qualifikationen und Abschlüssen in einer Art Bildungshierarchie dar. Er wurde auf Bundesebene erarbeitet. Im März 2011 stimmte die Kultusministerkonferenz dem DQR-Entwurf mit seinen 8 Niveaustufen zu und im Januar 2012 haben sich Bund, Länder, Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen auf eine grundsätzliche Linie zur Einführung des DQR in Deutschland und seinen Bundesländern verständigt.
Der DQR ist bis heute zwar nur eine Empfehlung aus der sich keinerlei Ansprüche ableiten lassen, allerdings plant der Landtag von Baden Württemberg, die Umsetzung des DQR möglichst noch in diesem Jahr auf einer rechtlich niederschwelligen Basis durch die Einrichtung einer Bund-Länder-Koordinierungsstelle (Drucksache 15/1057 Seite 19).
Zur Veranschaulichung führten wir, unter Beachtung der jeweils geltenden laufbahnrechtlichen Voraussetzungen, folgendes Beispiel an:
Zwei gleichaltrige Freunde verlassen zum Ende des Schuljahres die Realschule mit dem mittleren Bildungsabschluss. Der eine entscheidet sich für die Laufbahn des allgemeinen Justizvollzugsdienstes bei den Justizvollzugsanstalten von Baden Württemberg, absolviert den vorgeschriebenen 24 Monate dauernden Ausbildungslehrgang den er mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung abschließt. Anschließend findet er sich im mittleren Dienst in der Besoldungsgruppe A7 wieder. Der andere entscheidet sich für eine 3- bzw. 3,5-jährige Ausbildung in der freien Wirtschaft im Handwerk oder in der Industrie, besucht nun, in der Regel in Eigenleistung, die Meister oder Technikerschule und schließt diese zusammen mit dem Ausbildereignungsschein und möglichen weiteren Zusatzqualifikationen (Refa, QM …) erfolgreich ab. Danach entscheidet er sich für die Laufbahn des technischen Dienstes bei den Justizvollzugsanstalten von Baden Württemberg und absolviert die vorgeschriebene 18 Monate dauernde Ausbildung, die er mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung erfolgreich abschließt. Auch er findet sich im mittleren Dienst in der Besoldungsgruppe A7 wieder, obwohl er, legen wir hier den auf Bundesebene entwickelten Maßstab im Sinne des DQR an, sich in der Niveaustufe 6 wiederfindet und damit exakt drei Stufen höher als sein Freund eingestuft ist.

Der Vorstand von TiS kann hier keine leistungs- und bildungsgerechte Wertschätzung erkennen. Im DQR sind wir nicht gleichartig, werden aber gleichwertig behandelt!  Deshalb haben wir den Justizminister um seine Unterstützung gebeten, damit hier unser Dienst, der Werkdienst, die bereits seit den 80igern Jahren geforderte leistungs- und bildungsgerechte Alimentation durch die ARGE, endlich die Anerkennung erfährt, die nach unserer Überzeugung dem Werkdienst zusteht. Justizminister Rainer Stickelberger war ein aufmerksamer Zuhörer und sicherte zu, unser Anliegen ernst zu nehmen.

In diesem Zusammenhang kam auch der §22 LBG, Aufstieg in die nächst höhere Laufbahn zur Sprache, auch wenn die Bildungsvoraussetzungen nach §15 LBG Nr. 2b nicht vorliegen. Die Techniker im Strafvollzug sind der Meinung, dass wir bereits die Bildungsvoraussetzungen, ohne die 18-monatige Zusatzausbildung im Strafvollzug, für den gehobenen Dienst (Bachelor, Meister … auf Niveaustufe 6 des DQR) mitbringen und demnach der §22 LBG für uns ohne Bedeutung ist!

Auch wurden die Zulagen insgesamt angesprochen. Zwar erhalten wir eine monatliche Meisterzulage in Höhe von 39,95 €, andere Gruppen im mittleren Dienst, die sich im DQR aber nicht auf der Niveaustufe 6 wiederfinden, erhalten seit der Dienstrechtsreform auch eine Zulage in gleicher Höhe oder aber sogar über dem 3,5-fachen Satz unserer Zulage. Für uns ist hier nicht relevant welchen Namen die Zulage erhalten hat, sondern die Begründung auf der die Zulage beruht.  Wir wissen, dass sich diese Gruppen diese Zulagen verdient haben, weil ihr Job dies rechtfertigt. Aber viele Kolleginnen  und Kollegen im Werkdienst fragen sich seither zu Recht, weshalb ihre Arbeit keine Wertschätzung erfahren hat und das auch noch vor dem Hintergrund der vielen Neuerungen und Veränderungen die dem Werkdienst widerfahren sind, die teilweise große Arbeitsunzufriedenheiten mit sich gebracht haben. Herr Weik deutete hier an, dass es  im Bereich der Meisterzulage eventuell Spielraum gäbe.
Was die mit in Kraft treten des DRG 2011 weggefallene Ruhegehaltsfähigkeit der ehemaligen Gitterzulage und die neu eingeführte nicht mehr ruhegehaltsfähige Polizeizulage betrifft, so trifft dieser Umstand alle Gruppen die in den Genuss dieser Zulage kommen. Insbesondere hart aber trifft es die Kolleginnen und Kollegen je näher Sie an ihrer Pensionierung sind. Sie müssen in der Pension auf tausende von Euros verzichten, vorausgesetzt sie leben noch 15, 20 oder mehr Jahre, während sie seit der Dienstrechtsreform 2011 gerade mal ca. 720,00 € mehr an Polizeizulage erhalten, wenn sie heute, im Juli 2012, altershalber in Pension gehen würden.
Dieser Umstand ist Justizminister Stickelberger bereits bekannt und er werde zur Überprüfung an die entsprechende Stelle weitergeleitet.
Bei der Frage, ob es Planungen von Seiten des Justizministeriums in Richtung Einheitslaufbahn gebe, zeigte sich Weik etwas überrascht und fragte nach, was wir darunter genau verstehen würden? Fakt sei aber letztendlich, dass es von Seiten des Justizministeriums keinerlei Bestrebungen in Richtung Einheitslaufbahn, also der Abschaffung des Werkdienstes und die Eingliederung in den Justizvollzugsdienst gebe, so Weik. Auch der Justizminister befürwortete in diesem Sinne keine Einheitslaufbahn.
Angekommen beim großen Themenkomplex „Resozialisierung“ und der damit verbundenen Maßnahme der Gefangenenbeschäftigung mit Aus- und Weiterbildung, betonte Justizminister Rainer Stickelberger die Bedeutung des VAW. Er würdigte die Leistungen jedes einzelnen Werkbediensteten, er weiß, dass die Tätigkeit im Werkdienst unter vollzuglichen Bedingungen nicht immer einfach sei. Die Arbeit verdiene großen Respekt und sei eine wichtige Maßnahme die auch zur inneren Sicherheit beitrage. Die Abschaffung der Arbeitspflicht für Strafgefangene, wie sie in einigen Bundesländern geplant ist, sei mit ihm so nicht zu machen.
Ausdrücklich erinnert wurde an die Ausgabe „Justizvollzug kompakt 2011“, die vom Justizministerium erstellt wurde. Hier kann unter anderem eindrucksvoll von jedem nachgelesen werden, wie sich der Umsatz und auch die durchschnittliche Gefangenenbeschäftigung trotz rückläufiger Gefangenenzahlen weiter erhöht bzw. verbessert haben. Verbunden ist dieser ganze Sachverhalt aber mit einem bitteren Beigeschmack. Der Pool aus dem die Gefangenen zur Arbeit abgerufen und im Bedarfsfall nach Qualifikation ausgesucht werden konnten, ist in einzelnen Anstalten praktisch weggebrochen. Aufträge müssen vielerorts mit Gefangenen ausgeführt werden, die aufgrund ihres schlechten schulischen und beruflichen Ausbildungsstandes für diese Arbeiten eigentlich ungeeignet sind. Manch eine Anstalt hat derzeit eine Gefangenen-Beschäftigungsquote von annähernd 90%. Dies bedeutet, dass jeder arbeitsfähige Gefangenen zur Auftragserledigung gebraucht wird. Dies stellt naturgemäß einzelne Betriebsleiter vor größere Probleme und zusätzliche Arbeitsbelastungen!
Angesprochen auf das Thema Privatisierung am Beispiel der JVA Offenburg gab es für den Justizminister keine andere Alternative, als diesen hoheitlichen und sensiblen Bereich wieder vollständig zurück in die Obhut des Staates zu geben. Der Strafvollzug mit all seinen Besonderheiten muss im Sinne der Sicherheit und Ordnung und den Resozialisierungsbemühungen dieses Hoheitsrecht selbst ausüben. Diese Aussage können wir nur begrüßen und unterstützen.
Im Zusammenhang mit der vollständigen Rückführung der JVA Offenburg in die Obhut des Landes Baden Württemberg, muss allerdings auch genügend Personal zur Verfügung gestellt werden. Dies wird und kann nicht nur durch Neueinstellungen in den jeweiligen Diensten erfolgen. Auch berufserfahrene Bedienstete werden hier gebraucht. Für Justizminister Stickelberger und für Weik ist es aber trotzdem selbstverständlich, freiwilligen Maßnahmen den Vorrang zu geben. Erst wenn es mangels freiwilliger innerbetrieblicher Bewerber unausweichlich wäre, komme es zu Abordnungen. Im Werkdienst seien 22 Bedienstete vorgesehen, von denen 13 Stellen durch Neueinstellungen besetzt werden sollen. Also würden nach derzeitigem Stand noch ca. 9 berufserfahrene Werkmeister benötigt werden.
Neben dem Stellenschlüssel und den Beförderungszeiten im Werkdienst waren auch noch die zwölf A11er Stellen, der Weggang von Bediensteten, die mit einer Sonderfunktionen verbundenen Zulagen im A9-Bereich, die nicht vorhandene Möglichkeit der Erreichung des vollen prozentualen Ruhegehaltssatzes, sowie der Wegfall der Ruhegehaltsfähigkeit der Meister- und Technikerzulage im Jahr 1998 Gegenstand des Gespräches.
Für den Vorstand der Techniker im Strafvollzug (TiS):  Siegfried Kayser, (Vorsitzender), Michael Gunkel, (stellv. Vorsitzender), Volker Heim,  (Kassier).

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