19.03.2014

Berufliche Ausbildung soll nun Anerkennung in der Trinkwasserprobenahme finden


Nach der Novellierung der Trinkwasserverordnung im Jahr 2001, wurde auch die Bestimmung aufgenommen, dass Trinkwasserproben nur durch vom Labor zertifizierte und in dessen Qualitätsmanagement eingebundene Probenehmer entnommen werden dürfen. Diese Bestimmung hat dazu geführt, dass bundesweite Probenehmerschulungen vor allem durch den DVGW angeboten wurden. Der Gesetzgeber hatte damals wohl hauptsächlich das Personal der Wasserversorger im Blick.
Mit der nächsten Änderung im Jahr 2011, als die Pflicht zur Legionellenuntersuchung eingeführt wurde, erweiterte sich der Kreis um diejenigen Personen, die im Rahmen dieser Untersuchungspflicht Proben aus den Hausinstallationen zur Untersuchung entnehmen.
Ungefähr zeitgleich wurden in der Bundesrepublik auf Druck der EU die Akkreditierer zu einer einzigen Institution zusammengeführt. Dieser neue staatliche Akkreditierer nennt sich Deutsche Akreditierungsstelle (DAkkS).
Auf der Homepage der DAkkS ist dies so zu lesen: „Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie handelt nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) im öffentlichen Interesse als alleiniger Dienstleister für Akkreditierung in Deutschland.“
Gesellschaftsrechtlich ist die DAkkS als GmbH organisiert und hat ihren Sitz in Berlin. Eigentümer der Gesellschaft sind zu jeweils einem Drittel der Bund, in der Gesellschafterversammlung vertreten durch das Wirtschaftsministerium, die Bundesländer, vertreten durch die Länder Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt sowie die deutsche Wirtschaft, vertreten durch den Bundesverband der deutschen Industrie (BDI).
Im Bereich der Labore gibt es schon sehr lange Qualitätsüberwachungssysteme unter anderem auch für Probenehmer. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die „DIN EN ISO 19458 Wasser-beschaffenheit - Probenahme für mikrobiologische Untersuchungen“.
Auch von der DAkkS gibt es ein ähnliches Papier. Es nennt sich: „71 SD 4 011 Anforderungen bei der Akkreditierung von Trinkwasserlaboratorien“. Die aktuelle Version ist von Juni 2012. Unter Punkt 3.4 ist auch die Probenahme und die Qualifizierung des Probenehmers geregelt. Abgesehen von solchen „Kleinigkeiten“, dass zwischen Probenehmer und Labor ein „(juristisch belastbarer) Vertrag“ abgeschlossen werden muss, ist nicht geregelt, wie die Probenehmer der Gesundheitsämter in diesem Konstrukt zu betrachten sind. Die einfachste Lösung war, alle Mitarbeiter, unabhängig von Art und Dauer ihrer Tätigkeit zu einer Grundschulung zu schicken.
Dieses Problem wurde in Baden-Württemberg durch die regionalen Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter aufgegriffen. Diese Intervention hatte zum Ergebnis, dass die DAkkS die Ausbildung an der Akademie in Düsseldorf mit dem Curriculum Stand 2009 als vollgültige Grundschulung anerkannte. Da es aber 4 Akademien und eine schulische Ausbildungsstätte gibt, ist dies ein unbefriedigender Zustand. Daher wurde die DAkkS gebeten, ihr Procedere zu überdenken. Unser Standpunkt wurde in einer Sitzung des zuständigen Ausschusses unter anderem durch unser in Baden-Württemberg für die Trinkwasserüberwachung zuständiges Ministerium für ländlichen Raum, vertreten. Nach dieser Sitzung war zu hören, dass das entsprechende Papier „71 SD 4 011 Anforderungen bei der Akkreditierung von Trinkwasserlaboratorien“ geändert werden soll.
Im Vorgriff auf die Änderung des Dokuments „71 SD 4 011 Anforderungen bei der Akkreditierung von Trinkwasserlaboratorien“ hat uns nun die Mitteilung erreicht, dass die DAkkS „die Ausbildung zum Hygieneinspektor nun auch als Grundschulung für die Trinkwasserprobenahme anerkennt, alle           5 Jahre aber weiterhin eine Wiederholungsschulung notwendig sein wird.“
Wir meinen dazu: das ist doch schon mal was !
Michael Gaßner MPH

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