15.02.2012

Ausgliederung der Bodenverkehrsdienste an Flughäfen voraussichtlich verhindert

Die Kärrnerarbeit der Gewerkschaft BTBkomba Flughafen Stuttgart gegen den geplanten „sozialen Kahlschlag auf den deutschen Flughäfen“ durch EU Verkehrskommissar Sim Kallas trägt erste Früchte. Das Engagement und die zahlreichen Gespräche und Veranstaltungen mit Landes-, Bundes- und Europaabgeordneten haben mit dazu beigetragen, dass der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (15. Ausschuss) des Deutschen Bundestages am 8. Februar 2012 mit der  Beschlussempfehlung Drucksache 17/8617 gemäß Artikel 23 Absatz 3 GG den Deutschen Bundestag auffordert:
„Den Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates über Bodenabfertigungsdienste auf Flughäfen der Union für eine Verordnung  zur Aufhebung der Richtlinie 96/67/EG abzulehnen“.

Insbesondere wird mit dieser Beschlussempfehlung der zentralen Forderung der Gewerkschaft BTBkomba  Flughafen Stuttgart, die kompromisslose  Streichung des Zwangs nach einer rechtlichen Ausgliederung der Bodenverkehrsdienste, Rechnung getragen.

Zu Recht erkennt der Ausschuss an, dass diese Forderung der EU Kommission ein unzumutbarer Eingriff in die unternehmerischen Belange der Flughafenbetreiber wäre. Ferner konstatiert der Ausschuss, dass damit eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung der Flughafenbetreiber als Dienstleister verbunden wäre.

Für die Tausenden von Beschäftigten der deutschen Flughäfen ist die Beschlussempfehlung des aus insgesamt 27 Parlamentariern bestehenden Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein Hoffnungsschimmer am Horizont.
Für die Gewerkschaft BTBkomba Flughafen Stuttgart einmal ein Beweis  mehr dafür, dass sich jedes, noch so kleine Engagement für die berechtigten Interessen der Beschäftigen, auszahlt.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 8. Februar 2012 ist als PDF abrufbar
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