15.10.2015

Altersgrenze für Feuerwehrleute wieder bei 60

Foto © R_K_B_by_E.Kopp_pixelio.de

-Forderung auch für den Werkdienst in den Justizvollzugsanstalten-

„Nun ist es soweit. Unser jahrelanges Bemühen um die Reduzierung der Altersregelung für Feuerwehrbeamten/innen rückt jetzt in greifbare Nähe“ so Günter Wernz von der Gewerkschaft BTBkomba.
Jetzt wird das Landesbeamtengesetz geändert und nun können Feuerwehrleute wieder mit 60 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand treten.

„Wann ist der ideale Zeitpunkt, um in Pension zu gehen? Das sieht jeder Bürger anders, und darauf reagiert nun auch die Landesregierung bei der Behandlung ihrer Beamten“, berichtet dieser Tage die Stuttgarter Zeitung. Das Papier sieht vor, dass Mitarbeiter der acht Berufsfeuerwehren in Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Heilbronn, Pforzheim, Heidelberg, Freiburg und Reutlingen künftig schon mit 60 und nicht mehr erst mit 62 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen können.

Damit wird auch der Forderung der Gewerkschaft BTBkomba Rechnung getragen. Denn der Fachgruppenvorsitzende „Feuerwehr“ Günter Wernz kämpft seit der Altersgrenzenerhöhung für die Wiederherstellung der alten Regelung. Immer und immer wieder machte er auf die erhöhte Belastung der Leute aufmerksam. Jetzt stellt er mit Genugtuung fest: „Wir haben einen jahrelangen zermürbenden Kampf geführt. Jetzt haben wir das Ziel erreicht !“

Die Stuttgarter Zeitung berichtet weiter: Änderungen bei der Arbeitszeit soll es auch in anderen staatlichen Bereichen geben. So dürfen Beamte bei der Polizei und im Justizvollzug künftig, sofern sie es wollen, bis 65 arbeiten; bisher lag die Altersgrenze bei 63.
Grundsätzlich ist es allen anderen Landesbeamten freigestellt, sogar bis zum 70. Lebensjahr im Staatsdienst tätig zu sein; hier lag die Altersgrenze bisher bei 68.

Die Gewerkschaft BTBkomba nimmt diese Änderung des Landesbeamtengesetzes zum Anlass, eine ähnliche Feuerwehrregelung auch für die Bediensteten des Werkdienstes bei den Justizvollzugsanstalten vorzusehen. Die hoch zu bewerteten Belastungen gerade für dieses Personal mit den spezifischen Herausforderungen bei der Resozialisierung und der Berufsausbildung lösen einen dauerhaften  physischen und psychischen Streß aus. „Die Gesundheit der Beschäftigten steht im Fokus einer sich rapid ändernden Entwicklung der beruflichen Herausforderungen im Werkdienst der Justizvollzugsanstalten“, so BTBkomba-Chef Wolf Zitzmann. Darauf ist rechtzeitig zu reagieren.

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