26.08.2014

9. Fahler Erfahrungsaustausch der Hygieneinspektoren in Todtnau-Fahl

Diesmal war die Veranstaltung in drei Themenblöcken, den Hauptbereichen im täglichen Aufgabenbereich, aufgeteilt: Im Mittelpunkt standen Themen aus dem Trink- und Badewasserbereich sowie zur Infektionsepidemiologie und Infektionsschutz.


Viel Wissenswertes für unsere Überwachungspraxis erfuhren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Vortrag des Dipl.-Ing. Ralf Göttsche, badenova NETZ aus Freiburg über bautechnische und hygienische Anforderungen an Hochbehälter. Erläutert wurden der Stand und Entwickelung der DVGW Regelwerke. Es wurde ausführlich auf die Bauarten und Bauformen der Trinkwasserspeicher unterschiedlichen Entstehungszeiten eingegangen. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele wurde aufgezeigt wie eine Ist-Zustandsanalyse durchgeführt wird und Schadensursache und Instandsetzungsbedarf ermittelt werden.

Der nächste Vortrag zu chemisch-physikalischen Eigenschaften des Wassers und Korrosionsverhalten wurde von Ferdinand Reng, Trinkwasserinspektor des Kantonalen Labors Basel-Landschaft gehalten. Die Wasserhärte wird durch das Vorhandensein der gelösten Mineralien Kalzium und Magnesium verursacht, gemessen in mg/l und als °dH angegeben. Bei hohen Härtegraden können Kalkablagerungen, Rohrinkrustierungen und Kesselstein entstehen. Bei weichen Wässern kann es zu Lochfraß führen. Die im Wasser gelösten Erdalkaliionen bestimmen die sogenannte Gesamthärte des Wassers. Als Beispiel wurde mittels Formeln und gemessenen Parameter die Wasserhärte berechnet.

Über die aktuellen Badewasserthemen und seine Erfahrungen berichtete Albert Karras, Hygieneinspektor aus dem Gesundheitsamt Rhein-Neckar-Kreis (Heidelberg).Als rechtliche Grundlage für die Bäderüberwachung dienen das Infektionsschutzgesetz (§37, Abs. 2) DIN 19643 und die Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung - Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) nach Anhörung der Schwimm -und Badebeckenwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) beim Umweltbundesamt. Diesbezüglich erläuterte der Referent einige aktuelle Bäderrecht / Gerichtsurteile, bei denen aufgrund der Besorgnis der Schädigung der menschlichen Gesundheit die Anordnungen des Gesundheitsamtes als rechtskräftig erklärt wurden. Entsprechend der seit November 2012 geltenden DIN 19643-1 wurde der Untersuchungsumfang bei der Beckenwasserüberwachung erweitert. Der Referent berichtete über die Erfahrungen mit den Parametern Bromat, Summenparameter Chlorit/Chlorat. Es wurden 450 Befunde im Zeitraum von einem Jahr ausgewertet. Chlorit und Bromatbelastung des Badewassers spielten folglich kaum eine Rolle. Problematisch sei es mit Chlorat. Die einzige praktikable Möglichkeit zur Minimierung der Chloratkonzentration ist die Verminderung des Eintrags über chlorathaltige Desinfektionslösungen. Ferner wurden die Verfahrenskombinationen mit Ultrafiltration gemäß DIN 19643-4 vorgestellt.

Zum Thema Pseudomonas in der Badewasseraufbereitung hielt Dr. Hans -J. Greunig vom Deutschen Fachverband für Luft- und Wasserhygiene einen sehr interessanten Vortrag. Es folgte ein sehr ausführlicher Bericht über das Vorkommen des potenziellen Krankheitserregers Pseudomonas aeruginosa in den Hausinstallationen, Wasserverteilungsleitungen und nicht zuletzt in Badewasseraufbereitungsanlagen. Das Verhalten von Ps. aeruginosa in Biofilmen, z. B. in Aufbereitungsfiltern und Resistenzen gegen Chlor erfordern gezielte Sanierungsmaßnahmen. Diese wurden von Dr. Greunig sehr fachlich vorgestellt.

Prof. Dr. med. Manfred Kist
stellte seine populationsgestützte Kohortenstudie zu Ursachen und Epidemiologie von akuten Durchfallerkrankungen in Deutschland(NEI III) vor. Auf Initiative des RKI wurde 2009 zur Umsetzung von Studienkonzepte das Referenznetzwerk „Enterale Infektionen“ gegründet. Bisher wurden drei Studien durchgeführt. Die vorgestellte Studie NEI III wurde im Zeitraum Juli 2012 bis August 2013 durchgeführt. Prof. Dr. med. Kist hat sehr große Erfahrung auf dem Gebiet gastrointestinaler Infektionen erworben und einen großen wissenschaftlichen Beitrag zur Erforschung geleistet. Er ist u. a. Mitglied des Expertengremiums Mikrobiologisch Infektiologische Qualitätsstandards (MIQ).

Annette Epple aus Esslingen behandelte die  „Vorgehensweise bei Ermittlungen zu den neuen meldepflichtigen Krankheiten“. Sie berichtete über erste Erfahrungen mit der Umsetzung der Meldepflicht beim Gesundheitsamt Esslingen. Seit 29. März 2013 besteht gemäß §§ 6, 7 IfSG für Ärzte und Labore eine namentliche Meldepflicht an die zuständigen Gesundheitsämter für Mumps, Röteln, Keuchhusten und Windpocken oder deren Erregernachweis. Ziel ist es, dass die Gesundheitsbehörden frühzeitiger die Ausbrüche erkennen und geeignete Maßnahmen treffen. Alle Fälle werden in Octoware, einem Datenbanksystem mit graphischer Oberfläche, erfasst und werktäglich an die oberste Landesbehörde übermittelt. Erarbeitet wurde im Gesundheitsamt Esslingen eine einheitliche Arbeitsweise mittels Fragebögen.

Am Ende einer interessanten Fachtagung fasste Tagungsleiter Michael Gaßner zusammen: „Die Mitarbeiter der Gesundheitsämter haben ein breites Spektrum an Überwachungstätigkeiten abzudecken. Die Aufgabenverteilung in den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg ist unterschiedlich geregelt. Daher erfolgte diesbezüglich im Vorfeld eine Umfrage, um dann die Themen der Fortbildung bestimmen zu können. Zurückblickend kann gesagt werden, dass der Erfahrungsaustausch in Fahl wieder eine sehr gelungene Fortbildungsveranstaltung war. Es hat sich im Laufe der Jahre etabliert, dass die Vorträge zum Teil von den Kollegen aus den Gesundheitsämtern kommen, zum Teil werden aber auch Referenten aus Wissenschaft und Wirtschaft eingeladen.
Michael Gaßner

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