30.05.2014

Zusatzversorgung dauerhaft stärken

Aufgabe der Tarifvertragsparteien ist die dauerhafte Stärkung der zusätzlichen Altersversorgung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Im Rahmen des Erforderlichen ist der dbb auch weiterhin zu ergebnisoffenen Verhandlungen über eine moderate Anpassung der Altersfaktoren im Punktemodell bedingt durch die gestiegene Lebenserwartung bereit. Im Gegenzug fordert der dbb eine transparente und verlässliche Regelung zur Dynamisierung der Anwartschaften, weil sich das bisherige Instrument der Bonus¬punktevergabe als untauglich erwiesen hat.
Unabhängig von der Gesprächsebene sind aus Sicht des dbb damit auch weiterhin folgende Positionen elementar:

• Das Punktemodell muss allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst auch zukünftig  eine sichere und attraktive Betriebsrente gewährleisten

• Mögliche Anpassungen im Punktemodell infolge der demografischen Entwicklung müssen sorg¬fältig geprüft und auf das erforderliche Maß beschränkt werden.

• Im Gegenzug fordern wir eine transparente und wirksame Systematik zur Dynamisierung aller Rentenanwartschaften, die die bisherige untaugliche Bonuspunkteregelung ersetzt.

Zum Teil versuchen die Arbeitgeber, mit dem Hinweis auf den Anpassungsbedarf durch die demografische Entwicklung Verschlechterungen im Leistungsrecht durchzusetzen, um ihren finanziellen Beitrag an der Zusatzversorgung zu verringern. Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung der Betriebsrente für die angemessene Alterssicherung der Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst sind solche Überlegungen nicht akzeptabel.

Flugblatt

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