02.07.2013

Versand der Versorgungskonten 2012 durch die ZVK Baden-Württemberg

Die Beschäftigten erhalten mit dem Versorgungskonto eine Information über den Stand der ZVKRente zum 31. Dezember 2012. Die/der Beschäftigte kann innerhalb von sechs Monaten nach Zugang des Versorgungskontos schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber beanstanden, dass die Entgelte/Beiträge nicht oder nicht vollständig gemeldet bzw. an die Kasse abgeführt wurden (§ 21 Abs. 2 des Altersvorsorge-tarifvertrags-Kommunal, ATV-K).
Nach Ablauf der Ausschlussfrist können keine Ansprüche auf Korrektur der Versorgungspunkte und der daraus resultierenden Rentenanwartschaften mehr geltend gemacht werden.
Aus einer Studie des Forschungszentrums Generationenverträge der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg* geht hervor, dass einem Arbeitnehmer, der sich lediglich auf die staatliche Altersversorgung verlässt, im Alter - nach heutiger Kaufkraft - im Monat durchschnittlich 800 Euro fehlen werden. Diese Zahl veranschaulicht, dass die staatliche Rente alleine nicht ausreichen wird, um den Lebensstandard im Alter halten zu können.
Die ZVK empfiehlt den Versicherten daher, sich mit unserer ZVKPlusRente frühzeitig ein „zusätzliches Polster für später“ anzulegen. Wie der Name schon sagt, bietet die ZVKPlusRente ein Plus an Sicherheit und finanzieller Unabhängigkeit im Alter.
Beschäftigte, die im Laufe des Jahres 2012 neu eingestellt wurden, erhalten zusammen mit ihrem Versorgungskonto einen Werbebeileger mit weiteren Informationen.
                                        KVBW, Karlsruhe

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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

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Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
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Fax 0711 / 220 14-04
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Web: www.btbkomba.de

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