19.09.2011

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung vom 2. August 2011 - Verständigung mit Bund und VKA-

dbb tarifunion mit komba gewerkschaft, VKA (Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und der Bund vereinbarten einen Tarifvertrag zur Zahlung einer Pauschalausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro für das Jahr 2011. Diese Zahlung erfolgt als Nachteilsausgleich für das Nichtvorhandensein einer Entgeltordnung im Jahr 2011.
Das formale Unterschriftsverfahren wurde zwar noch nicht eingeleitet, die Tarifvertragsparteien haben sich jedoch bereits auf einen Tarifvertragstext verständigt.
 
Der Tarifvertrag über die einmalige Pauschalzahlung sieht folgendes vor: Für das Jahr 2011 erhalten Beschäftigte, die am 31. Dezember 2010 in den Entgeltgruppen 2 bis 8 waren und deren Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 1. Oktober 2005 bis zum 31. Dezember 2010 begonnen hat, eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 250 Euro. Der Betrag ist fällig mit dem Entgelt für den Monat Oktober 2011.
Weitere Voraussetzung ist, dass für mindestens einen Tag im Jahr 2011 bis zum 31. Oktober 2011 Anspruch auf Entgelt und das Arbeitsverhältnis im Oktober 2011 noch besteht.
Die Zahlung wird auf Antrag entsprechend ebenfalls an sogenannte „Wechsler“ gezahlt. Dies sind aus dem BAT übergeleitete Beschäftigte, denen in der Zeit vom 1. Oktober 2005 bis zum 31. Dezember 2010 eine andere Tätigkeit übertragen wurde, die zu einem neuen Eingruppierungsvorgang in die Entgeltgruppen 2 bis 8 geführt hat.  
 
Die Pauschalzahlung erhalten auf Antrag auch Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis in der Zeit vom 1. Januar 2011 bis 1. Juli 2011 begonnen hat, die die Voraussetzungen eines Tätigkeitsmerkmals erfüllen, das einen Aufstieg nach einer Dauer von längstens einem Jahr vorsieht und deren Arbeitsverhältnis im Oktober 2011 fortbesteht. Ausgeschlossen sind jedoch Beschäftigte, die bereits in der Aufstiegsentgeltgruppe eingruppiert sind. Die Zahlung wird auf Antrag entsprechend ebenfalls an „Wechsler“ gezahlt, die nach einem neuen Eingruppierungsvorgang die Voraussetzungen eines Tätigkeitsmerkmals erfüllen, das einen Aufstieg nach einer Dauer von längstens einem Jahr vorsieht und deren Arbeitsverhältnis im Oktober 2011 fortbesteht.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Pauschalzahlung anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit.

Vom Pauschalausgleich ausgenommen sind Beschäftigte der ehemaligen Statusgruppe der Arbeiterinnen und Arbeiter, Beschäftigte, die unter die KR-Anwendungstabelle fallen, sowie Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst. Grund hierfür ist, dass für diese Beschäftigten besondere Überleitungs- und Übergangsregelungen gelten.

Musteranträge können über die Geschäftstelle der komba gewerkschaft bezogen werden.

Nach oben
Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

Nach oben
Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

Nach oben
Nach oben
Nach oben
Entgelt- und Besoldungstabellen

Entgelt- und Besoldungstabellen

Nach oben