31.08.2015

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung für das Jahr 2015

Foto ©I-vista/pixelio.de

Informationen bezüglich des Tarifvertrages über eine einmalige Pauschalzahlung für das Jahr 2015 in Höhe von 360 Euro, der in der Einkommensrunde 2014 für das Jahr 2015 für den Fall einer fehlenden Entgeltordnung mit vereinbart wurde.

Hintergrund der Pauschalzahlung in 2015, die ab 2010 für jedes Jahr gezahlt wurde, ist, einen Nachteilsausgleich für die Verzögerungen der Verhandlungen zur neuen Entgeltordnung zu schaffen. Bisher kam es zu keinem Fortschritt, da die Arbeitgeberseite hier eine Blockadehaltung eingenommen hat.

Hinsichtlich des Anspruches auf die einmalige Pauschalzahlung 2015 haben sich die Voraussetzungen zu 2014 grundsätzlich nicht verändert. Dringend erforderlich ist allerdings eine Antragstellung.

Den Inhalt und Wortlaut des Vertrages finden Sie unter Download dieser Homepage.

 

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