26.05.2015

TARIFEINHEITSGESETZ ZERSTÖRT DEN BETRIEBSFRIEDEN - DBB KÜNDIGT VERFASSUNGSKLAGE AN -

Nachdem der Deutsche Bundestag am 22. Mai 2015 in Berlin mit den Stimmen der Koalition das Gesetz zur Zwangs-Tarifeinheit verabschiedet hat, kündigte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt umgehend Verfassungsklage in Karlsruhe an.

Der dbb Chef weiter: „Ein schwarzer Tag für die Grundrechte. Wenn die Abgeordnetenmehrheit die Koalitionsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger nicht mehr verteidigt, müssen die Richter des Bundesverfassungsgerichts diese Rolle übernehmen. Die heute beschlossene Regelung verstößt gegen das Grundgesetz, zerstört den Betriebsfrieden und treibt die Gewerkschaften in Deutschland in einen harten Konkurrenzkampf. Über die drohenden praktischen Probleme bei der Umsetzung eines solchen Gesetzes will ich gar nicht reden. Wer ermittelt die Gewerkschaftszugehörigkeiten und auf welcher rechtlichen Grundlage? Wer definiert die Betriebsmehrheit, zu welchem Stichtag? Alles ungeklärt. Die Bundesregierung stellt die deutschen Arbeitsgerichte vor unlösbare Aufgaben und bedroht die Existenz
der Berufsgewerkschaften. Das werden wir auf keinen Fall hinnehmen“.

Klaus Dauderstädt forderte Bundespräsident Joachim Gauck nochmals auf, vor der Unterzeichnung des Gesetzes sorgfältig die von der übergroßen Mehrheit der Verfassungsrechtler und Gewerkschafter seit Monaten vorgebrachten Bedenken gegen eine gesetzlich erzwungene Tarifeinheit zu prüfen: „Wir sind seit Jahrzehnten gut damit gefahren, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften ihre Angelegenheiten im Rahmen der Tarifautonomie selber regeln. Im Koalitions- und Arbeitskampfrecht hat der Gesetzgeber nichts zu suchen“.

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft BTBkomba Bernfried Glück und sein Stellvertreter Klaus Schork haben in den letzten Monaten mehrfach bei vielen Gesprächen mit Politikern aller Parteien auf die verheerenden Auswirkungen eines derartigen Gesetzes hingewiesen. Auch in den Gremien der Bundesorganisationen der komba gewerkschaft und des BTB wurde mehrfach auf die schweren Folgen einer derartigen Beschlussfassung hingewiesen. Auch der frühere Rektor der Albert-Ludwig-Universität Freiburg Dr. Dr. Manfred Löwisch hat als international anerkannter Arbeitsrechtler auf die schweren verfassungsrechtlichen Bedenken hingewiesen und die Abgeordneten darauf hingewiesen, die Finger von diesem Gesetz zu lassen..

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