30.04.2014

TARIFEINHEIT PER GESETZ: = ANGRIFF AUF GEWERKSCHAFTSBEWEGUNG

(dbb) „Eine gesetzlich verordnete Tarifeinheit im Betrieb verschiebt das Mächtegleichgewicht innerhalb unserer Gesellschaft“, warnen Marburger Bund und dbb beamtenbund und tarifunion in einem gemeinsamen Thesenpapier zur gewerkschaftlichen Freiheit und Tarifautonomie. Von einer gesetzlichen Regelung, wie sie die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt hat, wären längst nicht nur einige der sogenannten kleineren Gewerkschaften betroffen, sondern die  Gewerkschaftsbewegung in ihrer Gesamtheit.

Handwerklich würde jede Regelung schnell monströse Formen annehmen und letztlich eine Flut von Rechtsstreitigkeiten produzieren, sind dbb und MB überzeugt. „In jedem einzelnen Betrieb müsste die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern ermittelt werden. Wer aber definiert den Betrieb? Soll etwa in jedem Lehrerzimmer, jedem Klinikum oder jedem Finanzamt nach der Mehrheitsgewerkschaft gesucht werden? Wer zählt die Mitglieder, wann und wie oft? Was gilt bei unterschiedlichen oder
wechselnden Mehrheiten von Betrieb zu Betrieb in einem Tarifgebiet? Was passiert bei knappen oder annähernd gleichen Mehrheitsverhältnissen? Viele Fragen, aber keine Antworten. Fest steht nur eines: Die gesetzliche Festschreibung der Tarifeinheit wäre ein bürokratisches Monstrum mit
zahlreichen komplexen Definitionen, Tatbeständen, Untervarianten und Ausnahmen.“

Beide Organisationen kündigen zugleich massiven Widerstand gegen eine Regelung an, die das Grundrecht der Koalitionsfreiheit und die ständige Rechtsprechung angreift. „Sollte die Große Koalition ihren Plan, einen Tarifzwang durchzusetzen, weiter verfolgen und in Gesetzesform Gestalt annehmen lassen, werden wir vor das Bundesverfassungsgericht ziehen und eine höchstrichterliche Klärung herbeiführen“, bekräftigen dbb und Marburger Bund.

Das Argumentationspapier zur Tarifautonomie von dbb und Marburger Bund finden Sie auf der dbb Internetseite unter: http://www.dbb.de/cache/teaserdetail/artikel/dbb-und-mb-warnen-vor-einschraenkung-des-streikrechts.html

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