15.05.2015
Stellungnahme der Gewerkschaft BTBkomba zum Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften
Die Gewerkschaft BTBkomba nimmt zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften wie folgt Stellung:
- Eine Übernahme der Verbesserungen aus dem Rentenrecht ins Versorgungsrecht, insbesondere die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Dienstjahren und die Mütterrente sind unabdingbar. Dies gilt auch für die zeitgleiche Übernahme der Tarifergebnisse im Öffentlichen Dienst. Ohne diese Übernahme wären die negativen Auswirkungen auf Bezüge und Pensionen gravierend und von Dauer.
- Die Fachgruppe „Techniker im Strafvollzug“ begrüßt es, dass die Kollegen vom Vollzugsdienst die Zulage nach § 21 bekommen sollen. Unverständlich ist jedoch warum von dieser Regelung nicht auch die Werkdienstkollegen, die in ihren Betrieben den ganzen Tag sicherungsverwahrte Gefangene durch Beschäftigung betreuen und beaufsichtigen ausgeschlossen werden. Zwar wird diese Arbeitsleistung in den Betrieben des vollzuglichen Arbeitswesens erbracht, jedoch sind die zu betreuenden Personen solche die der Sicherungsverwahrung unterliegen. An dieser Stelle sollte die Formulierung: „ Beschäftigte des Werkdienstes“ aufgenommen und verwendet werden um die genannte Tätigkeitsgruppe in den Genuss der Regelung mit einzubeziehen.
Damit wäre auch eine Anerkennung und Wertschätzung sichergestellt.
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