02.06.2015

Stand der kommunalen Entgeltordnung ist unbefriedigend

Bild: © I. Vista / pixelio.de
Bild: © I. Vista / pixelio.de

Neue kommunale Entgeltordnung: Viele Details müssen zu einem Gesamtkonzept zusammengefügt werden
Das Jahr 2015 ist das entscheidende Jahr für die Entwicklung einer neuen kommunalen Entgeltordnung. Seit zehn Jahren gibt es den TVöD, noch immer fehlt eine Entgeltordnung für den kommunalen Bereich. Wer erinnert sich denn noch an die Vorschriften des alten BAT oder BMT-G ?  Doch die Eingruppierungsmerkmale von damals, längst veraltet und nicht mehr zeitgemäß, fungieren noch immer für die Eingruppierungsvorschriften.


Während auf Bundes- und Landesebene bereits neue Eingruppierungsregelungen in Kraft sind, stockt es auf kommunaler Ebene noch. Die Bremser der VKA  hatten bislang die Oberhand. Deshalb muss für Eingruppierungen auf kommunaler Ebene noch immer übergangsweise auf die Regelungen des BAT und der Lohngruppenverzeichnisse zurückgegriffen werden.. Schon vor 10 Jahren galten die Regelungen als antiquiert.

Es herrscht Gott sei Dank kein totaler Stillstand. Mit Hochdruck und in kurzer Terminfolge kommen immer wieder Arbeitsgruppen der Tarifvertragsparteien zusammen, um für eine Reihe von Berufsgruppen eine Einigung über deren Eingruppierung zu erzielen. Die dbb tarifunion ist dabei und kämpft für zeitgemäße Regelungen. Sie appelliert an die Arbeitgeber, nicht länger zu ignorieren, dass an vielen Stellen Verbesserungen erforderlich sind, um faire Eingruppierungen zu gewährleisten und bei der Personalgewinnung Erfolge zu erzielen.

Verhandelt wird derzeit zum Beispiel für Berufe im Gesundheitswesen, im Rettungsdienst, in der Datenverarbeitung, in Sparkassen sowie für Schulhausmeister und Fachangestellte für Bäderbetriebe.

Die Tätigkeitsmerkmale und Entgeltgruppen für Verwaltungsberufe sind Gegenstand eines „gemeinsamen Papiers“, auf dessen Grundlage weitere Details verhandelt werden.
Es muss nun einfach das Ziel sein, in diesem Jahr entscheidende Fortschritte zu erzielen, so dass ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2016 erfolgen kann.
Zur Not müssen derzeit nicht einigungsfähige Punkte in die nächste kommunale Entgeltrunde im Frühjahr 2016 einbezogen werden, nach deren Klärung die Entgeltordnung dann rückwirkend in Kraft treten kann. Aber das kann nur eine Notlösung sein, denn in Einkommensrunden geht es vorrangig um lineare Entgeltanpassungen. Der dafür erforderliche Spielraum sollte nicht durch Kosten für andere „Baustellen“ reduziert werden.

Viele Mitglieder werden sich fragen, warum die laufenden Verhandlungen relativ lautlos ablaufen. Das ist darauf zurückzuführen, dass es kaum möglich ist, die Komplexität der gesamten Thematik kurz und griffig darzustellen. Hinzu kommt, dass die Verhandlungen nicht infolge gekündigter Tarifverträge erfolgen und deshalb auch Streiks nicht möglich sind.
 Einzige Ausnahme hiervon: Die Verhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst. Hier gibt es einen speziellen Tarifvertrag, der von den Gewerkschaften gekündigt wurde, wodurch die derzeitigen Arbeitskampfmaßnahmen ermöglich  werden..

 Die Tarifverhandlungen werden von uns für alle Berufsgruppen mit großem Engagement geführt.

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