02.12.2013

Rund 540 000 Beschäftigte in Baden-Württemberg profitieren durch die LPVG-Novelle

Michaela Gebele, stellv. Landesvorsitzende

Das Land räumt seinen Beschäftigten mehr Mitsprache ein: Mit der Mehrheit der grün-roten Koalitionsfraktionen hat der Landtag von Baden-Württemberg das novellierte Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) verabschiedet. Seit Bildung der grün-roten Landesregierung steht die Änderung des LPVG auf der politischen Agenda. Jetzt wurde die Novellierung gegen die Stimmen der Opposition beschlossen.
Erhebliche Bedenken und Widerstände waren während der langen Vorbereitungszeit zu überwinden So haben sowohl der Kommunale Arbeitgeberverband (KAV) und der Landkreis- und Städtetag noch im Vorfeld der Entscheidung erhebliche Bedenken angemeldet, die insbesondere mit Kostensteigerungen begründet wurden.
Die Gewerkschaft BTBkomba, aber auch der gesamte BBW hat sich mit seinen Grundforderungen insbesondere nach Ausbau der Mitbestimmungsrechte im gesamten Beteiligungsverfahren deutlich artikuliert. BTBkomba und BBW begrüßen nun auch das Votum für das neue LPVG als Schritt in die richtige Richtung. Die Novelle geht ihnen aber auch nicht weit genug. Noch immer gibt es nur Anhörungs-, Mitwirkungs- und eingeschränkte Mitbestimmungsrechte. Daher ist es bedauerlich, dass Grün-Rot jetzt die Chance nicht genutzt hat, die bisherige Struktur des LPVG umfassend zu novellieren und sämtliche Beteiligungstatbestände der Anhörung, Mitwirkung und eingeschränkten Mitbestimmung in die volle Mitbestimmung zu überführen.
Die Position für BTBkomba und den BBW vertrat die stellvertretende Vorsitzende Michaela Gebele. Am Ende des langen Beratungsmarathons lobte sie die Anpassung der Personalratsgrößen und die zusätzlichen Freistellungen. „Eine starke Personalvertretung leiste einen zentralen Beitrag zur Beteiligungs- und Führungskultur. Sie trage im Übrigen wesentlich zu einer höheren Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten bei“, kommentierte Michaela Gebele in einer ersten Stellungnahme. Auf den Kosteneinwand der Kritiker eingehend versicherte sie: Die Arbeit der Personalvertretungen zahle sich letztendlich auch für den Dienstherrn aus. Auch wenn sich dies im Vorfeld nicht in Euro ausweisen lässt.
Das neue Personalvertretungsgesetz gilt für die Dienststellen des Landes, zudem für die kommunalen Verwaltungen der Landratsämter, der Landkreise und den Gemeinden, die Hochschulen, Theater sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Landesaufsicht unterstehen. Dies sind u.a. die Sparkassen, der Südwestrundfunk und die Krankenkasse AOK Baden-Württemberg, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

Hinweis: Die Gewerkschaft BTBkomba hat bereits ein umfassendes Schulungsprogramm aufgelegt, das unter dem Button „Service/Seminare einsehbar ist. Im Übrigen wird auch auf die Berichterstattung des BBW hingewiesen unter http://www.bbw.dbb.de/archive/119/Land-r%C3%A4umt-den-Personalvertretungen-mehr-Mitsprache-ein.html

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