16.07.2014

Rentenpaket und Rentenanpassung gelten ab 1. Juli

(DRV) Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist am 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, die abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte sowie eine bessere Absicherung bei Erwerbsminderung vor. Zugleich steigen ab Juli durch die Rentenanpassung 2014 die rund 25 Millionen von der Deutschen Rentenversicherung gezahlten Renten.

Mütterrente
Durch die Mütterrente wird für diejenigen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten berücksichtigt. Für sie wurde bisher nur ein Jahr Kindererziehungszeit anerkannt. Die Rente erhöht sich dadurch ab 1. Juli 2014 monatlich pro Kind um 28,61 Euro im Westen und um 26,39 im Osten. Wer ab dem 1. Juli neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Bei den rund 9,5 Millionen Müttern oder Vätern, deren Rente bereits vor Juli 2014 begonnen hat, kann die Reform in der zweiten Jahreshälfte umgesetzt werden. Der Zuschlag wird dann rückwirkend ausgezahlt. Ein Antrag ist nicht erforderlich.

Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte
Wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann nun schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Künftig steigt diese Altersgrenze schrittweise an und liegt für 1964 oder später Geborene wieder bei 65 Jahren. Die Deutsche Rentenversicherung wird die ersten abschlagsfreien Renten ab Juli 2014 auszahlen. Die abschlagsfreie Rente ab 63 muss wie jede Rente beantragt werden.

Bessere Absicherung bei Erwerbsminderung
Erwerbsminderungsrenten, die erstmals ab 1. Juli 2014 beginnen, werden so berechnet, als hätten die Betroffenen bis zum Alter von 62 Jahren mit ihrem durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Bisher endete diese sogenannte Zurechnungszeit im Alter von 60 Jahren.

Rentenanpassung 2014
Die Rentensteigerung zum 1. Juli 2014 beträgt 2,53 Prozent im Osten und 1,67 Prozent im Westen. Bei den in den Mitteilungen über die Rentenanpassung genannten Rentenbeträgen ab 1. Juli 2014 ist die neue Mütterrente noch nicht enthalten. Hierauf wird in der Rentenanpassungsmitteilung hingewiesen.

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