12.10.2013

Personalräteschulungen zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes

Ab 1. Januar 2014 sollen die umfangreichen Änderungen des Personalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg in Kraft treten. Um die sehr komplexen Änderungen und teilweise umfassenden Systemänderungen anwenden zu können, bedarf es einer umfassenden Fortbildung. Trotz der umfangreichen Schulungsinhalte hat das BiSoWe Südwest des Beamtenbundes Baden-Württemberg ein Schulungsprogramm über zwei Tage entwickelt, das für Personalrat und Dienststelle kostensparend wirkt.


Folgende Termine werden angeboten:


November 2013
Montag, 18. bis Dienstag, den 19. November 2013         Justizverwaltung / Strafvollzug
Januar 2014
Mittwoch, 15. Januar und Donnerstag,16. Januar 2014     Justizverwaltung / Strafvollzug
Mittwoch,  29. Januar und Donnerstag,30. Januar 2014^     kommunaler Bereich/Innenverwaltung
Februar 2014
Montag, 03. Februar und Dienstag, 04. Februar 2014     kommunaler Bereich/Innenverwaltung
Donnerstag,13. Februar und Freitag, 14. Februar 2014    Justizverwaltung / Strafvollzug
Donnerstag, 20. Februar und Freitag, 21. Februar 2014     Steuerverwaltung
Montag, 24. Februar und Dienstag, 25. Februar 2014    Kultusbereich
März 2014
Donnerstag, 6. März und Freitag, 07. März 2014                kommunaler Bereich/Innenverwaltung
Montag, 10. März und Dienstag, 11. März 2014        Kultusbereich
Dienstag, 11. März und Mittwoch,12. März 2014         Steuerverwaltung  
Mittwoch, 12. März und Donnerstag,13. März 2014           kommunaler Bereich/Innenverwaltung

Die Teilnahmegebühr (inkl.Übernachtung und Verpflegung) beträgt für die zweitägige Schulung
330,00 Euro. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Dienststelle nach § 47 Abs. 5 LPVG nach erfolgter Beschlussfassung im Personalrat.

Erstattung von Kosten für Personalräteschulungen
Nach § 47 Abs. 5 LPVG sind die Mitglieder des Personalrats unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen vom Dienst freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Diese Voraussetzungen werden durch die vom BiSoWe Südwest des Beamtenbundes Baden-Württemberg durchgeführten Schulungen erfüllt.
Nach § 45 Abs. 1 LPVG trägt die durch die Tätigkeit des Personalrats entstehenden notwendigen Kosten die Dienststelle. Mitglieder des Personalrats erhalten bei Reisen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, Reisekostenvergütungen nach dem Landesreisekostengesetz. Nach Nr. 4 Abs. 1 S. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums Baden-Württemberg (LRKGVwV) zu § 1 LRKG sind in Erfüllung dieser Aufgaben durchgeführte Reisen und Reisen zu Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 47 Abs. 5 LPVG keine Dienstreisen; sie bedürfen deshalb keiner Anordnung oder Genehmigung durch den zuständigen Vorgesetzten.
Der Beschluss des Personalrats, ein Personalratsmitglied zu einer erforderlichen Schulungsveranstaltung zu entsenden, kann die Dienststelle zur Erstattung der notwendigen Schulungskosten verpflichten.
Die früher in Nr. 6 LRKGVwV zu § 1 LRKG festgelegte Höchstgrenzenregelung für die Erstattung der Schulungskosten wurde mit VwV vom 24. April 1995 (GABl. S. 284) infolge einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1994 (ZfPR 1995, 85), wonach weder das LPVG noch das LRKG Grundlage bieten, die Erstattung von Schulungskosten zu begrenzen, aufgehoben.
Anmeldung erbeten an: BiSoWe Südwest des BBW ,70005 Stuttgart, Postfach 10 08 13 , Telefon: 0711/1 68 76-0, Telefax: 0711/1 68 76 76 oder Geschäftstelle Gewerkschaft BTBkomba, Am Hohengeren 12, 70188 Stuttgart unter Angabe der Personalien und der Beschäftigungsstelle.


An der Personalräteschulung des BiSoWe Südwest des BBW  
vom ____________________bis ___________________  in Baiersbronn
nehme ich teil:
Bitte auch Zustimmungserklärung, Beschlussfassung und Kostenübernahme mitteilen.
Siehe auch Tagungsangebot im nachfolgenden PDF

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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

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Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

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Entgelt- und Besoldungstabellen

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