17.04.2020

Nochmals zum Tarifvertrag TV COVID nach Abschluss der Redaktion

© komba/dbb
© komba/dbb

„Die Corona-Krise beeinflusst uns, aber sie lähmt uns als Tarifpartner nicht“, fasste dbb-Tarifchef Volker Geyer das gute Ergebnis der Redaktionsverhandlungen zum TV COVID zusammen. Am Abend des 14. April 2020 haben die Tarifpartner auch die letzten strittigen Punkte geeint.

 

Zum Verständnis des TV COVID sind folgende vier Punkte wesentlich:

  1. Die Beteiligungsrechte der Personal- und Betriebsräte bleiben gewahrt.
  2. Der Tarifvertrag gilt bis maximal zum 31. Dezember 2020. Er soll nicht für die kommunale Kernverwaltung gelten.
  3. Der Vertrag wurde mit den kommunalen Arbeitgebern abgeschlossen. Für die Länder und den Bund gilt er nicht.
  4. Es handelt sich um einen Tarifvertrag, der eine Ausnahmesituation regelt. Ein Muster für die Zukunft ist er keinesfalls

Weitere Einzelheiten erhalten Sie im komba-Flyer

Nach oben
Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

Nach oben
Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

Nach oben
Nach oben
Nach oben
Entgelt- und Besoldungstabellen

Entgelt- und Besoldungstabellen

Nach oben