08.12.2014

Neue Überprüfung des Bundesverfassungsgerichtes wegen der herabgesetzten Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld

Wie bekannt geworden ist, wird sich das Bundesverfassungsgericht (Az.: 2 BvR 646/14) erneut mit der Frage beschäftigen, ob die von 27 auf 25 herabgesetzte Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld verfassungsgemäß ist. Dies hat mögliche Auswirkungen auf den Familienzuschlag, die Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe bzw. auf die kinderbezogenen Entgeltbestandteile im Tarifrecht.
 
Zur Geltendmachung ist dringend der 31. Dezember 2014 zu beachten.
 
Siehe Texte im PDF:
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