Leistungsmitteilung der ZVK für 2014
Die Leistungsmitteilungen für das Jahr 2014 versendet die Zusatzversorgungskasse Baden-Württemberg (ZVK) Anfang Februar 2015 an die Rentnerinnen und Rentner.
Die Renten der ZVK sind Leistungen der betrieblichen Alterversorgung und damit grundsätzlich zu versteuern. Mit den Leistungsmitteilungen bescheinigt die ZVK jährlich die von der Kasse bezogenen Renten und die hierfür angefallenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das abgelaufene Kalenderjahr.
Bei Abgabe einer Einkommensteuererklärung sind diese Werte in die Anlage R zu übernehmen. Sofern keine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, genügt es, die Leistungsmitteilung einfach bei den persönlichen Unterlagen abzuheften.
Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.
Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an
Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
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