07.04.2013

Korrektur beim Länderfinanzausgleich überfällig

Wiederholt hat sich die Gewerkschaft BTBkomba  Baden-Württemberg in vielen politischen Gesprächen auch mit möglichen Einnahmeverbesserungen der öffentlichen Hand beschäftigt. Hierzu gehört u.a. auch der Länderfinanzausgleich, der in der jetzigen Struktur keinerlei Verbesserungen der Finanzsituation im Land Baden-Württemberg bringt, sondern nur auf der leistenden Seite steht. Die gestellten Anforderungen an eine qualifizierte Aufgabenerfüllung und eine solide Nachwuchsgewinnung können aber nur mit einer verbesserten Finanzausstattung des Landes und der Kommunen bewältigt werden. „Um dieses Ziel zu erreichen, muss auch über den Länderfinanzausgleich zeitnah beraten und Änderungen herbeigeführt werden“, so der Gewerkschaftsvorsitzende Bernfried Glück.

Nun hat sich auch der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler erneut in die Diskussion eingeschaltet. Er verlangt von den Bundesländern mehr Betriebsprüfer zur Verfügung zu stellen und entsprechende Stellen zu schaffen. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung (Ausgabe vom 3. April 2013) kritisierte Eigenthaler die traditionell „laxe“ Haltung vieler Landesregierungen beim Eintreiben von Steuern. Dem Staatshaushalt würden so wichtige Einnahmen fehlen, so Eigenthaler, denn ein Betriebsprüfer koste im Schnitt 80 000 Euro im Jahr, „aber jeder einzelne holt etwa eine Million Euro zusätzlich an Steuern herein.“

Der dbb-Vize machte für die fehlende Personalausstattung indirekt auch den Länderfinanzausgleich verantwortlich: Er führt zu einer Passivspirale nach unten. Diejenigen Länder, die in das System einzahlen, denken sich: Warum sollen wir in Personal investieren, wenn wir auf den Kosten dafür zu 100 Prozent sitzen bleiben, die Einnahmen aber zu 95 Prozent in das Ausgleichssystem fließen? Abhilfe könnte hier eine Veränderung in der Systematik des Finanzausgleiches bringen. Eigenthaler: „Im Grunde müssten es die Länder untereinander genauso machen wie die Steuerzahler in ihrer Steuererklärung auch. Alle Kosten, die Ihnen für Ihre Berufstätigkeit entstehen, setzen Sie doch vorher ab. Dementsprechend sollte jedes Land vor einem Finanzausgleich zunächst den Betrag abziehen dürfen, den es für das Eintreiben der Steuern aufwendet. Solange das nicht möglich ist, lässt es jeder bleiben, sich anzustrengen.

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