03.09.2012

Informationen der Zusatzversorgungskasse Baden-Württemberg (ZVK)

Neuberechnung der Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge

Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben sich im vergangenen Jahr auf eine Neuregelung der Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Versicherte (nach dem 1. Januar 1947 geborene Versicherte) geeinigt.
Die Tarifvertragsparteien haben damit die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2007 umgesetzt, welcher für sog. „Späteinsteiger“ eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung bei der Berechnung der Startgutschriften festgestellt hatte. Dies sind insbesondere Beschäftigte mit langen Ausbildungszeiten. Im Versorgungskonto 2011 werden die rentenfernen Pflichtversicherten über das Ergebnis der Vergleichsberechnung informiert.

Versand der Versorgungskonten für das Jahr 2011

Die Umsetzung der Vorgaben des BGH und die damit verbundene Neuberechnung der Startgutschriften verursachen einen erheblichen zusätzlichen Aufwand. Dennoch werden die Versicherten noch in diesem Jahr über den aktuellen Stand ihrer Betriebsrente informiert. Die ZVK plant, die Versorgungskonten für das Jahr 2011 im 4. Quartal 2012 zu versenden.

Anpassung der Betriebsrenten der ZVK

Aktuellen Presseberichten zufolge werden die Betriebsrenten in der Privatwirtschaft nicht immer automatisch an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst, obwohl die Arbeitgeber nach § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) verpflichtet sind, die Anpassung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.

Auch in diesem Jahr erhöhten sich – entsprechend der tarifvertraglichen Regelung - zum 1. Juli die Betriebsrenten aus der ZVK um 1 %.

Auf eine gesonderte Mitteilung über die Rentenerhöhung wird - wie bisher - aus Kostengründen verzichtet. Die Rentnerinnen/Rentner werden bei der Überweisung der Juli-Rente mit einem Zusatztext im Kontoauszug auf die Rentenerhöhung hingewiesen

Die Rentnerinnen und Rentner der ZVK können sich auf ihre Rentenanpassung verlassen, da die Dynamisierung der Betriebsrenten für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes um jährlich 1 % tarifvertraglich vereinbart ist.

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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

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Geschäftsstelle

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