25.06.2015

Gesetzentwurf der Landesregierung über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg liegt vor

Bild: © Uta Herbert / pixelio.de
Bild: © Uta Herbert / pixelio.de

Enttäuscht, verärgert und empört reagierte die Gewerkschaft BTBkomba auf die Regierungsvorlage zur Anpassung von Dienst und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg. „ Wenn man fast inzwischen wöchentlich der Presse entnehmen kann wieviel Millionen Euro ständig für die unterschiedlichen Aufgaben ausgegeben werden, wird die Begründung mit dem Hinweis auf notwendige Sparmaßnahmen bei Besoldung und Versorgung wegen der Schuldenbremse immer fragwürdiger“ reagierte Landesvorsitzender Bernfried Glück auf den Gesetzentwurf. Daß die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gerade für die Fachverwaltungen und vielen Spezialaufgaben in der Landes- und Kommunalverwaltung immer mehr unter solchen Voraussetzungen leidet, wird leider erneut ignoriert. Der drohende Personalmangel ist mit diesen Vorstellungen der Landesregierung nicht zu beheben. Die Schnittstellen zur Situation in der Wirtschaft haben sich exorbitant verschlechtert.

Auch in Regierungskreisen, aber insbesondere auch bei den Kommunen, ist längst bekannt und wird auch bestätigt, daß die wirtschaftliche Teilhabe der Beamtinnen und Beamten an der allgemeinen Einkommensentwicklung längst nicht mehr gewährleistet ist. Dies sind unverantwortliche Voraussetzungen insbesondere bei den technischen und naturwissenschaftlichen Beschäftigungsstellen auf Landes- und Kommunalebene. Die Folge ist, daß die zu erfüllenden Aufgaben mit dem derzeitigen Qualitätsstandard in Gefahr geraten. Zum wiederholten Male verweist Landesvorsitzender Bernfried Glück auf die großen Nachwuchssorgen in der öffentlichen Verwaltung. „Zu diesen finanziellen Bedingungen und diesen Perspektiven werden qualifizierte Stellenbesetzungen immer schwieriger“, so der BTBkomba-Landesvorsitzende. Die katastrophale Konsequenz wäre die Fachverwaltung ohne Fachkompetenz !

In der Vorlage der Landesregierung werden folgende kritikwürdigen Begründungen  dargelegt:   

A . Z i e l s e t z u n g

Die Tarifvertragsparteien für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder haben am 28. März 2015 eine Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder erzielt. Das hinsichtlich des Entgelts erzielte Ergebnis dieser Tarifeinigung soll bezüglich der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 9 und der Anwärter zeit- und inhaltsgleich, bezüglich der übrigen Besoldungsgruppen inhaltsgleich und zeitlich verschoben auf die Beamten, Richter, Versorgungsempfänger und Empfänger von Alters- und Hinterbliebenengeld übertragen werden.

B . W e s e n t l i c h e r  I n h a l t

Die Besoldung und Versorgung soll im ersten Schritt linear um 1,9 Prozent erhöht werden. Die Anwärtergrundbeträge sollen um 30 Euro erhöht werden. Die Erhöhung soll für die Besoldungsgruppen bis A 9 und die Anwärter mit Wirkung vom 1. März 2015, für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 zum 1. Juli 2015 sowie für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. November 2015 erfolgen. Die Besoldung und Versorgung soll im zweiten Schritt linear um 2,1 Prozent, mindestens jedoch um monatlich 75 Euro abzüglich des Verminderungsbetrages nach § 17 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) erhöht werden. Die Anwärtergrundbeträge sollen um weitere 30 Euro erhöht werden.

Die Erhöhung soll für die Besoldungsgruppen bis A 9 und die Anwärter zum 1. März 2016, für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 zum 1. Juli 2016 sowie für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. November 2016 erfolgen. Nach § 17 Absatz 2 LBesGBW sind bei der linearen Anpassung jeweils 0,2 Prozent der Versorgungsrücklage zuzuführen, weshalb sich die Besoldungs- und Versorgungsbezüge sowie das Alters- und Hinterbliebenengeld abweichend vom Tarifbereich lediglich um 1,9 Prozent beziehungsweise um 2,1 Prozent erhöhen. Die Zuführung zur Versorgungsrücklage wird auch bei der Anpassung um den Mindestbetrag von 75 Euro berücksichtigt.

C . K o s t e n  f ü r  d i e  ö f f e n t l i c h e n  H a u s h a l t e


Die Anpassung 2015 führt im Jahr 2015 gegenüber dem Jahr 2014 zu Personalmehrausgaben im Bereich Besoldung und Versorgung inklusive Zuführung an die Versorgungsrücklage beim Land von rund 71,5 Millionen Euro. Die Anpassung 2016 führt unter Berücksichtigung der linearen Steigerung für das Jahr 2015 zu Personalmehrausgaben im Bereich Besoldung und Versorgung inklusive Zuführung an die Versorgungsrücklage gegenüber 2014 von rund 335,9 Millionen Euro beim Land. Diese Kosten werden im Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigungen finanziert. Die Anpassung führt im Jahr 2017 unter Berücksichtigung der linearen Steigerungen für die Jahre 2015 und 2016 zu Personalmehrausgaben im Bereich Besoldung und Versorgung inklusive Zuführung an die Versorgungsrücklage gegenüber 2014 von rund 543,6 Millionen Euro beim Land. Diese Mehrausgaben sind bei der Planaufstellung entsprechend zu berücksichtigen.

Die Mehrkosten bei den Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts betragen rund 11,1 Millionen Euro im Jahr 2015, rund 52,1 Millionen Euro im Jahr 2016 und rund 84,3 Millionen Euro im Jahr 2017.

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Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

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