02.12.2013

Entwurf zur Änderung der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung

Die Forderung der Gewerkschaft BTBkomba  über die zusätzliche Gewährung freier Arbeitstage durch Zusatzurlaub im Schicht- und Wechselschichtdienst unterstützt auch der BBW.
In einem Schreiben an das Innenministerium unterstreicht und unterstützt der BBW die Forderung nach Ausdehnung der Neuregelung auf alle Schicht- und Wechselschichtdienst  leistende Beamtinnen und Beamten des Landes. Im Schreiben an das Innenministerium heißt es u.a.: „Wir erneuern unsere Forderung, die beabsichtigte Neuregelung auch auf andere Beschäftigte, die unter vergleichbaren Bedingungen arbeiten, auszuweiten. Hier sind nochmals insbesondere die Beamtinnen und Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr im kommunalen Bereich zu nennen, die ebenfalls z.B. in den Leitstellen, Wechselschichtdienst leisten und deren Interessenlage mit dem Polizei- und Justizvollzugsdienst vergleichbar ist. Erschwerend hervorzuheben ist, dass im Bereich der Feuerwehr keine Möglichkeit besteht, in den Tagesdienst zu wechseln.
Des Weiteren fordern wir, weitere Anwendungsfälle im kommunalen Bereich, z.B. Gemeindevollzugsdienst, Krankenhäuser, öffentlicher Nahverkehr, Ver- und Entsorgungsbetriebe, Bürgerservices  u.v.m. in die Regelung einzubeziehen“.


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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

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Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
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Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
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Web: www.btbkomba.de

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