03.12.2015

Betriebsrentenumlagen an die VBL für kommunale Beschäftigte sind rechtlich unsicher

Foto: © R_K_by_Klaus-Uwe Gerhard_pixelio.de

- Rückerstattung innerhalb von sechs Monaten beantragen-

Der Kommunale Arbeitgeberverband Baden-Württemberg (KAV) hat kürzlich in zwei Infos darauf hingewiesen, dass nach seiner Auffassung für die Beschäftigten in Baden-Württemberg, die im Zuge des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes (VRG) von den Stadt- und Landkreisen übernommen wurden, die erhöhten Eigenanteile an der Umlage gelten, die für den Abrechnungsverband West der VBL mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vereinbart wurden. Diese Umlage für die betriebliche Altersvorsorge (VBL)  gilt nur für Beschäftigte, die vom Tarifabschluß TV-L betroffen sind.

Nach Rechtsauffassung des dbb trifft dies nicht für den o.a. Beschäftigtenkreis zu. Sollte ein Arbeitgeber einen erhöhten Eigenanteil der Beschäftigten einbehalten haben, empfiehlt der dbb, die Rückerstattung des erhöhten Eigenanteils gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich einzufordern.

Geld sparen mit formlosem Antrag. Dieser Antrag muss innerhalb der sechsmonatigen Ausschlussfrist des TVöD gestellt werden, die mit der erstmaligen Einbehaltung des erhöhten Eigenanteils an der Umlage zu laufen beginnt.

Siehe Mitglieder-Rundschreiben PDF

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