05.05.2012

Auswirkungen des BAG-Urteils zur altersdiskriminierenden Staffelung des Erholungsurlaubs

Die Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hat sich am 19. April 2012 mit den Auswirkungen des Urteils des BAG vom 20. März 2012 – 9 AZR 529/10 – zur altersdiskriminierenden Staffelung des Erholungsurlaubs befasst  Darin wird festgestellt :
"Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 20. März 2012 entschieden, dass die Staffelung des Urlaubsanspruchs nach dem Lebensalter in § 26 TVöD gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Lebensalters verstößt.
Da die Tarifvertragsparteien des TV-L in § 26 eine gleichlautende Vorschrift vereinbart haben, strebt die TdL eine rechtskonforme Neufassung des § 26 TV-L an. Nach Vorliegen und Auswertung der Urteilsgründe sollen deshalb zeitnah Vorgespräche mit den Gewerkschaften aufgenommen werden, ob bereits vor den Anfang 2013 anstehenden Tarifverhandlungen eine Vereinbarung einer diskriminierungsfreien Urlaubsregelung möglich ist, die die Interessen sowohl der Arbeitgeber als auch der Beschäftigten berücksichtigt. Diese Vereinbarung soll auch die Urlaubsansprüche der Jahre 2011 und 2012 umfassen. Durch den für eine Neuvereinbarung notwendigen Zeitbedarf sollen den Beschäftigten jedoch keine Nachteile entstehen. Für einen sich danach eventuell ergebenden, über § 26 TV-L in der jetzigen Fassung hinausgehenden Urlaubsanspruch für das Jahr 2011 wird deshalb der Übertragungszeitraum bis zum 30. Juni 2013 verlängert; entsprechendes gilt für gleichlautende tarifvertragliche Urlaubsregelungen."
Für die Tarifbeschäftigten des Landes bedeutet dies, dass der Übertragungszeitraum für die sich hieraus ergebenden zusätzlichen Urlaubstage aus dem Jahr 2011 auf den 30. Juni 2013 verlängert wird. Eines besonderen Antrags der Beschäftigten zur Geltendmachung oder Übertragung dieser zusätzlichen Urlaubstage für die Urlaubsjahre 2011 und 2012 bedarf es nach einer Mitteilung des Innenministeriums nicht.
Die Verlängerung des Übertragungszeitraums gilt nur für die Tarifbeschäftigten des Landes. Eine Regelung für die Beamtinnen und Beamten liegt derzeit noch nicht vor. Nach den bisherigen Gesprächen des BBW mit dem Innenministerium ist davon auszugehen, dass der Übertragungszeitraum für die evtl. bestehenden zusätzlichen Urlaubstage 2011 für die Beamtinnen und Beamten ebenfalls verlängert und eine abweichende Regelung zu § 25 Abs. 1 Satz 2 AzUVO getroffen wird.

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