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Hier finden Sie jeweils die letzten vier Nachrichten in der Übersicht. Weitere Berichte aus Vorjahren befinden sich im Archiv.

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© Viarami, Pixabay
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Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft

Am 25. Mai 2022 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft getreten, gleichzeitig endete auch der Anwendungsbereich der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Damit fallen viele der bisherigen Beschränkungen weg und...Mehr

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© Collage aus Bilder von Pixabay

Arbeit an dem sog. 4-Säulen-Modell

Beteiligungsgespräch des bbw mit Vertretern des FinanzministeriumsMehr

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Neue Corona-Regelungen für Behörden und Betriebe

Die bisherigen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes gelten für eine Übergangsfrist bis 02.04.2022 weiter. Die Corona Arbeitsschutzverordnung wurde jedoch wesentlich geändert.Mehr

© andreas160578, Pixabay
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Entlastung bei Reisekosten gefordert!

Die gestiegenen Energiepreise bei Kraftstoffen gehen durch nicht angepasste Reisekosten zu Lasten der Beschäftigten.Mehr

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Erreichbarkeit Geschäftsstelle

Grundsätzlich ist Frau Hélène Stauß in der Geschäftsstelle vormittags telefonisch unter 0711 22014-03 erreichbar, sonst per E-Mail.

Im Fall einer juristischen Beratung wenden Sie sich generell bitte per E-Mail mit Ihrem Anliegen an

info(at)btbkomba.de

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Geschäftsstelle

Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg
Ansprechpartnerin: Hélène Stauß
Am Hohengeren 12
70188 Stuttgart
Tel. 0711 / 220 14-03
Fax 0711 / 220 14-04
E-Mail: info(at)btbkomba.de
Web: www.btbkomba.de

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Entgelt- und Besoldungstabellen

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