18.12.2023

Regelung für Beamte gefunden!

© Hands, Gerd Altmann, Pixabay
© Hands, Gerd Altmann, Pixabay

Kurz nach den Berichten über die Übernahme des TVL-Tarifergebnisses auf die Beamten- und Versorgungbereich wurde die vorgesehene Regelung veröffentlicht. Die Regelung im Einzelnen wurde vom bbw in einer Presseinfo kommentiert. Sie bleibt im Wesentlichen unter der Inflationsrate. Die Übernahme in den Versorgungsbereich wurde bereits (wie gewohnt) vom Bund der Steuerzahler kritisiert.

 

 

Mehr Geld gibt es erstmals Ende März 2024 mit den April-Bezügen. Dann erhalten Beamtinnen und Beamte zusätzlich zu ihrem Gehalt einmalig und steuerfrei einen Inflationsausgleich in Höhe von 1.800 Euro, zuzüglich vier Mal 120 Euro für die Monate Januar bis April 2024, danach von Mai bis Oktober jeweils 120 Euro. Ab November 2024 steigen die Bezüge linear um 3,6 % und ab Februar 2025 linear um weitere 5,6 %. Insgesamt ergibt dies eine Erhöhung der Bezüge um 9,4%. Teilzeitbeschäftigte bekommen den Inflationsausgleich anteilig.

Der Inflationsausgleich soll systemgerecht auch auf den Versorgungsbereich übertragen werden. D.h. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten den Inflationsausgleich prozentual entsprechend des jeweiligen Ruhegehaltssatzes, also maximal zu 71,75 %.

Damit setzt das Land die entsprechende Regelung des Bundes bei der Übertragung des TVöD-Ergebnisses auf den Bundesversorgungsbereich um.

Hierzu:

Pressemitteilung des bbw

Artikel und Kommentare der Stuttgarter Nachrichten:

 

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