11.01.2016

Rückblick auf 2015: Meister und Techniker vom Justizministerium Baden Württemberg bitter enttäuscht!

Foto © BTB_TIS

(BTBkomba/TiS) Trotz großen persönlichen Einsatzes des Vorstandes der Techniker im Strafvollzug und den Mitgliedern war es im vergangenen Kalenderjahr 2015 wieder nicht gelungen, die überfällige zeitgemäße Fort- und Weiterentwicklung der berechtigten Interessen einer ganzen Laufbahngruppe, gemeinsam mit der Politik und dem Justizministerium zu gestalten und auf den Weg zu bringen.

Am 03. Juni 2015 wurde allen im Landtag von Baden Württemberg vertretenen Strafvollzugsbeauftragten eine 12-seitige ausführliche Darstellung aktueller Tätigkeits- und Belastungsmerkmale im technischen Werkdienst übersandt, die insbesondere die beruflichen Wertigkeiten in den Mittelpunkt stellte. Dabei wurde auch in laufbahnübergreifenden Vergleichen interner wie externer Art, die Diskrepanzen zwischen den mittleren Laufbahnen innerhalb der Justiz, sowie zwischen dem Justizministerium und anderen Behörden übersichtlich dargestellt. Darin enthalten waren auch unsere Vorschläge, wie durch mehr Bildungs- und Tätigkeitsgerechtigkeit die einseitigen Schlechterstellungen beseitigt werden können. Erinnert sei an den Vorschlag einer Sonderlaufbahn mit dem Eingangsamt A8 und den damit verbundenen Ausgleichs-Stellenhebungen bei allen 445 Werkbediensteten. Damit wären die Meister/-innen und Techniker/-innen zwar immer noch nicht auf Augenhöhe mit gleichartigen und gleichwertigen Laufbahngruppen in anderen Behörden, z. B. den technischen Berufschullehrern oder Straßenmeistern alimentiert gewesen, aber das positive Signal hätte überwogen!

Die Stellungnahme des Justizministeriums vom 07. August 2015, Nr. 2450/0071, zur Drucksache 15/7064 überraschte uns sehr. Hätten wir doch gerade vom Justizministerium eine auf Augenhöhe und an der Praxis ausgerichtete Stellungnahme erwartet! Offensichtlich hat das Justizministerium aber gegenüber seinen Meistern /-innen und Technikern/-innen eine grundsätzliche Verweigerungshaltung eingenommen. Auslöser dürfte die Abwendung einer großen Zahl  technischer Werkbediensteter von einer großen Vollzugsgewerkschaft sein, die sich in der Fachgruppe der Techniker im Strafvollzug, unter dem Dach der Gewerkschaft BTBkomba neu organisierten.
Wer die Interessen einer ganzen Laufbahngruppe, nur weil sie eine Minderheit ist, aus den Augen verliert und ihnen die echte bildungs-, leistungs-, belastungs- und alimentationsgerechte Anerkennung und Wertschätzung verweigert, ja sie in Teilen sogar schlechter stellt und damit auch die selbst propagierte Gleichbehandlung untergräbt, darf sich nicht länger über wachsende Widerstände wundern! Dies sehen wir insbesondere durch dokumentierte Aussagen im Abschlussbericht der Expertenkommission vom 14. September 2015 bestätigt, aber auch in der Drucksache 15/7638 Nr.10 des Ständigen Ausschusses.

Dem Justizministerium ist die im Koalitionsvertrag gemachte Koalitionsaussage,  “Eine gerechte Besoldung ist für uns Bestandteil einer Justizpolitik, die auf die Motivation aller in der Justiz Beschäftigten setzt. Ein kooperativer Führungsstil und der konstruktive Dialog mit der Richterschaft, den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und allen Beschäftigten in der Justiz ist für uns unabdingbarer Bestandteil einer modernen Führungskultur“,  im eigenen Hause bei seinen technischen Werkbediensteten abhanden gekommen!

Selbst der SPD-Leitantrag zur beruflichen Bildung vom 18./19. Oktober 2013, Absatz V und VII, ist für die Meister/-innen, Techniker/-innen im Werkdienst nur eine leere Worthülse!

Parallel zu den alimentationsbezogenen Anerkennungen und Wertschätzungen ist es unbedingt erforderlich, fehlgelaufene organisatorische Entwicklungen zu korrigieren, damit in Werkbetriebe hinein verlagerte Arbeitsverdichtungen und Belastungen wieder auf ein erträgliches und sinnvolles Maß zurückgeführt werden. Echte Resozialisierungsarbeit, Beschäftigung, Berufsausbildung und Therapie, findet nämlich nicht im Büro statt, sondern vor Ort im direkten Gefangenenumfeld mit der entsprechenden personellen Ausstattung. Die Zunahme von kriminellen psychisch kranken Gefangenen, die parallel zu ihren medizinischen Behandlungen im Werkdienst beschäftigt, ausgebildet oder therapiert werden, hat die Arbeitsbedingungen der Werkbediensteten verschärft und zu gestiegenen Gesundheitsbelastungen geführt! Der erneute Fall eines körperlichen Angriffs auf Werkbedienstete vom 04. Januar 2016 in einer Justizvollzugsanstalt, unterstreicht dies deutlich!

Die Mehrzahl der Werkbediensteten hat im Jahr 2015 dennoch die Hoffnung auf eine bildungs- und leistungsgerechte Anerkennung und Wertschätzung, gerade durch die Justiz und mit Blick auf den Abschlussbericht der Expertenkommission, nicht aufgegeben. Nur deshalb war es möglich, dass neben „Vollbeschäftigungen“, trotz rapide gesunkener Gefangenenzahlen und einer gestiegenen Zahl an psychisch kranken Gefangenen, nochmals gute Arbeits-, Ausbildungs- und Therapieergebnisse abgeliefert werden konnten. Die damit verbundenen Hoffnungen und Erwartungshaltungen haben sich allerdings ein weiteres Mal nicht erfüllt. Im Gegenteil, die Gruppe der Meister und Techniker wurde vom Justizministerium auf der Grundlage des Abschlussberichts der Expertenkommission in diesem Jahr sogar mehr als bitter enttäuscht. Selbst Hilferufe von nicht gewerkschaftlich organisierten Werkbediensteten einzelner Justizvollzugsanstalten in Form von Unterschriftenlisten an das Justizministerium im September/Oktober 2015, blieben nahezu ungehört!

Der ganze Text kann auf der BTBkomba-Fachgruppeninternetseite unter
http://www.btbkomba.de/fachgruppen-bw/techniker-im-strafvollzug-bw/themen-fg-tis.html eingesehen werden.

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