24.08.2016

Stellungnahme des dbb zum „Flexirentengesetz“

Foto: PIXABAY

(dbb) Der dbb hat gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) durch den stellv. dbb-Vorsitzenden und komba-Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach abgegeben. Eindeutig widersetzt sich der dbb gegen die inzwischen aus der Politik erhobenen Forderungen nach einer weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze.

Mit dem Gesetz sollen die Ergebnisse der Koalitionsarbeitsgruppe "Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ umgesetzt werden.
Flexibles Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze und darüber hinaus bei besserer Gesundheit soll durch eine Reihe von Änderungen im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB Vl) gefördert werden.

Dies sind im Einzelnen:

  1. Die Möglichkeit, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen, soll verbessert werden. Teilrente und Hinzuverdienst werden flexibel und individuell miteinander kombinierbar. Hinzuverdienst soll im Rahmen einer Jahresbetrachtung stufenlos bei der Rente berücksichtigt werden. Das soll auch für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gelten.
  2. Wer eine vorgezogene Vollrente wegen Alters bezieht und weiterarbeitet, erhöht dadurch künftig regelmäßig den Rentenanspruch. Auch Vollrentnerinnen und Vollrentner sind fortan in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen.
  3. Um einen Anreiz für eine Beschäftigung auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen, soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit zu verzichten. Die Beschäftigten können so weitere Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben und ihren Rentenanspruch erhöhen.
  4. Versicherte sollen früher und flexibler als bisher zusätzlich Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen können, um Rentenabschläge auszugleichen, die mit einer geplanten vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente einhergehen würden.
  5. Versicherte sollen gezielt über ihre Gestaltungsmöglichkeiten des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand informiert werden. Die Rentenauskunft, die Versicherte ab dem Alter von 55 Jahren erhalten, soll insbesondere um Informationen darüber ergänzt werden, wie sich das Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns auf die Rente auswirkt.
  6. Neue Regelungen im Bereich der Prävention und der Rehabilitation sollen die Leistungen der Rentenversicherung zur Teilhabe stärken. Diese werden dann noch besser geeignet sein, die Gesundheit und insbesondere die Erwerbsfähigkeit der Versicherten und ihrer Kinder und damit auch ihren Verbleib im Erwerbsleben oder ihren Eintritt in das Erwerbsleben zu sichern.
  7. Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll für Arbeitgeber attraktiver werden. Der bisher anfallende gesonderte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und somit versicherungsfrei sind, soll für fünf Jahre entfallen.

In seiner Stellungnahme vertritt der dbb die Auffassung, dass die Möglichkeiten eines flexiblen Ruhestandseintritts unterhalb und oberhalb der Regelaltersgrenze weiter ausgebaut werden sollten. Für diejenigen, die freiwillig über die Altersgrenze hinaus tätig sein wollen, sind flexiblere Modelle und Anreize zu entwickeln, die den individuellen Möglichkeiten und Bedürfnissen sowie dem Gesundheitszustand und der  Leistungsfähigkeit älterer Beschäftigter Rechnung tragen.

Grundsätzlich ist aus Sicht des dbb nichts dagegen einzuwenden, wenn Beschäftigte, die dazu in der Lage und willens sind, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten. Allerdings sind zunächst erst einmal Bedingungen zu schaffen, die es den Menschen ermöglichen, überhaupt bis zur Regelaltersgrenze arbeiten zu können. Außerdem muss die Weiterarbeit insoweit freiwillig sein, als dass die Beschäftigten nicht etwa durch eine zu niedrige Rentenhöhe gezwungen sind, weiter einer Beschäftigung nachzugehen.

Leider sind viele Menschen darauf angewiesen, da ihre Rente nicht auskömmlich für einen lebensstandardsichernden Ruhestand ist. Das Flexirentengesetz kann insoweit nur eine Ergänzung zu weiterführenden Reformen sein, die ein ausreichendes Alterseinkommensniveau sicherstellen. Wichtig wären verbesserte Möglichkeiten des gleitenden Übergangs in den Ruhestand, die über die vorgesehene Verbesserung der Hinzuverdienstregelungen hinausgehen.

Zu prüfen wäre zudem beispielsweise

  • die Schaffung von flexiblen insolvenzgeschützten Arbeitszeitkonten zur frühzeitigen Festlegung eines selbstbestimmten Renteneintritts,
  • die Möglichkeit - neben der bisher vorausgesetzten Wartezeit - vorgezogene Altersrenten auch bei Erreichen eines bestimmten Schwellenwertes von Entgeltpunkten in Anspruch nehmen zu können oder
  • das von der Koalitionsarbeitsgruppe angesprochene Arbeitssicherungsgeld.

Download Stellungnahme

 

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