17.04.2020

Nochmals zum Tarifvertrag TV COVID nach Abschluss der Redaktion

© komba/dbb
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„Die Corona-Krise beeinflusst uns, aber sie lähmt uns als Tarifpartner nicht“, fasste dbb-Tarifchef Volker Geyer das gute Ergebnis der Redaktionsverhandlungen zum TV COVID zusammen. Am Abend des 14. April 2020 haben die Tarifpartner auch die letzten strittigen Punkte geeint.

 

Zum Verständnis des TV COVID sind folgende vier Punkte wesentlich:

  1. Die Beteiligungsrechte der Personal- und Betriebsräte bleiben gewahrt.
  2. Der Tarifvertrag gilt bis maximal zum 31. Dezember 2020. Er soll nicht für die kommunale Kernverwaltung gelten.
  3. Der Vertrag wurde mit den kommunalen Arbeitgebern abgeschlossen. Für die Länder und den Bund gilt er nicht.
  4. Es handelt sich um einen Tarifvertrag, der eine Ausnahmesituation regelt. Ein Muster für die Zukunft ist er keinesfalls

Weitere Einzelheiten erhalten Sie im komba-Flyer

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