06.09.2022

Energiepreispauschale kommt mit dem Septembergehalt

© Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay
© Bild von Wolfgang Claussen auf Pixabay

Die Energiepreispauschale (EPP) soll für einen Ausgleich der stark gestiegenen Energiekosten sorgen.

 

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro sollen Dienstherren und Arbeitgeber mit den Bezügen des Monats September auszahlen. Sie ist jedoch voll zu versteuern.

Die Energiepreispauschale stellt eine Kernmaßnahme aus dem Entlastungspaket 2022 dar, mit dem Ziel die Beschäftigten von den derzeit hohen Energiekosten zu entlasten. Dazu zählen beispielsweise die höheren Fahrtkosten zur Arbeit infolge der gestiegenen Energiepreise, die nicht nur Autofahrer, sondern auch die Zeitkarteninhaber des ÖPNV treffen.

Diese Pauschale steht allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen zu – damit auch Minijobbern und Werkstudenten. Alle die am 1.9.2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, bekommen die Pauschale mit den Bezügen für September. In Einzelfällen kann es zu einer Verschiebung der Auszahlung auf den Oktober 2022 kommen.

Die Energiepreispauschale ist eine Einmalzahlung, die automatisch erfolgt. Ein Antrag ist nicht notwendig. Allerdings ist die Energiepreispauschale steuerpflichtig, das heißt, es handelt sich bei den 300 Euro nur um den Brutto-Wert. Der Auszahlungsbetrag berechnet sich nach den individuellen Steuersätzen. Der Bund der Steuerzahler geht von einem maximalen Abzug von 142 Euro aus.

Der BBW – Beamtenbund Tarifunion fordert die Landesregierung auf, auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Land eine Energiepreispauschale von 300 Euro sicher zu stellen. Denn die Ausgleichszahlung für gestiegene Energie- und Lebenshaltungskosten, die im Entlastungspaket der Bundesregierung für Rentnerinnen und Rentner ausgewiesen ist (siehe Einzelheiten unten), gilt nicht automatisch auch für die Pensionäre. Für diesen Personenkreis sind die jeweiligen Gesetzgeber zuständig.

Nachdem der Bund bereits die Übernahme der Energiepreispauschale auf die Pensionäre in seinem Zuständigkeitsbereich zugesagt und auch das Saarland eine entsprechende Maßnahme signalisiert hat, erwartet der BBW, dass auch die baden-württembergische Landesregierung entsprechend handeln wird. Der Ärger innerhalb dieses Personenkreises sei nämlich nach wie vor riesengroß, weil man den Pensionären bei der Übertragung des Tarifergebnisses TV-L 2021 die Corona-Sonderzahlung verweigert und damit eine Nullrunde zugemutet habe.

Das 3. Entlastungspaket der Bundesregierung beinhaltet nämlich für Rentnerinnen und Rentner eine einkommensteuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die zum 1. Dezember 2022 einmalig ausgezahlt wird.

 

Nach oben